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Kraftfahrzeugsteuer: Ansprechpartner sind die Hauptzollämter

mpe; 18. Nov 2014, 14:14 Uhr
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Kraftfahrzeugsteuer: Ansprechpartner sind die Hauptzollämter

mpe; 18. Nov 2014, 14:14 Uhr
Gummersbach – Im Februar dieses Jahres haben die Hauptzollämter die Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer von den nordrhein-westfälischen Finanzämtern übernommen - Seitdem ist das Hauptzollamt Münster und nicht mehr das Finanzamt Gummersbach zuständig.
Am 14. Februar übergab das Finanzamt Gummersbach sämtliche Unterlagen und Daten zur Kraftfahrzeugsteuer an die Zollverwaltung und hat seitdem keine Möglichkeit mehr, Fragen zu beantworten oder Anträge zu bearbeiten. „Trotzdem erreichen uns auch heute immer noch sehr viele Anrufe von Bürgern, die Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer haben“, äußerte Marion Michaelis, Leiterin des Finanzamts Gummersbach. Die Zuständigkeit liegt jedoch beim Hauptzollamt in Münster.

Die Kraftfahrzeugsteuer ist bereits seit dem 1. Juli 2009 als Bundessteuer ausgestaltet. Bis Anfang dieses Jahres wurde die Kraftfahrzeugsteuer aber weiterhin von den Finanzämtern der Länder verwaltet. Da der Bund eine sukzessive Übernahme der Daten von den Ländern vorsah, übergab NRW seine Daten bereits im Februar 2014. Spätestens zum 1. Juli 2014 haben die Hauptzollämter des Bundes die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von allen Bundesländern übernommen. Seitdem ist ausschließlich die Zollverwaltung für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig.
  
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