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Stille Feiertage sind besonders geschützt

mpe; 28. Oct 2014, 12:22 Uhr
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Stille Feiertage sind besonders geschützt

mpe; 28. Oct 2014, 12:22 Uhr
Oberberg – Gerade für stille Feiertage gelten besonders strenge Maßgaben – Veranstaltungen dürfen an Allerheiligen nicht vor 18 Uhr stattfinden.
Allerheiligen, der 1. November, fällt in diesem Jahr auf einen Samstag und ist ein sogenannter Stiller Feiertage. Sonn- und Feiertage sind durch das Feiertagsgesetz Nordrhein-Westfalen geschützt und grade für diese stillen Feiertage gelten strengere Maßgaben. Neben Märkten, gewerblichen Ausstellungen, Volksfesten, dem Betrieb von Spielhallen und Wettannahmebüros sind auch Sportveranstaltungen an diesem Tag bis 18 Uhr verboten.

Die Bezirksregierung Köln kann jedoch Ausnahmen von den geltenden Verboten genehmigen. Auch in diesem Jahr stellten Bürger bereits zahlreiche Anfragen für eine Ausnahmegenehmigung. Da der Allerheiligentag besonders streng geschützt ist, können nur in besonderen Fällen Ausnahmen zugelassen werden.
  
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