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Behandlung nur gegen Bares?

Red; 9. Sep 2014, 15:08 Uhr
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Behandlung nur gegen Bares?

Red; 9. Sep 2014, 15:08 Uhr
Oberberg - Patientenrechte gegenüber Ärzten und Krankenkassen – Broschüre der Verbraucherzentrale.


Bietet ein Arzt bestimmte Leistungen nur gegen Bargeld an, sind Patienten oft ratlos: Welche Untersuchungen und Behandlungen sind sinnvoll und in welchen Fällen muss dafür wirklich selbst gezahlt werden? Der Ratgeber „Ihr gutes Recht als Patient“ der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zeigt, worauf Patienten bei individuellen Gesundheitsleistungen achten müssen, also bei Therapien, Medikamenten und Hilfsmitteln, die Krankenkassen nicht bezahlen. Auch wie sich Ansprüche auf Behandlungen gegenüber Ärzten und Krankenversicherungen geltend machen lassen, wird erklärt.

Weitere Unterstützung erhalten Patienten bei der Durchsetzung ihrer Rechte nach Behandlungsfehlern, bei Problemen beim Umgang mit Krankenakten oder Verträgen und beim Streit mit der Krankenkasse. Das Buch zeigt zudem, welche Besonderheiten in der Pflege, bei psychotherapeutischen Behandlungen, bei Heilpraktikern oder in der Apotheke gelten. Der Ratgeber kostet 9,90 € und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich. Für zuzüglich 2,50 € (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.

Bestellmöglichkeiten:  Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

  
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