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Inobhutnahmen: Jugendamt stellt Rückgang fest

Red; 12. Aug 2014, 14:05 Uhr
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Inobhutnahmen: Jugendamt stellt Rückgang fest

Red; 12. Aug 2014, 14:05 Uhr
Oberberg - Seit drei Jahren beobachtet das Kreisjugendamt einen stetigen Rückgang bei den Inobhutnahmen - So wurden 2011 noch 122 Kinder in Notsituationen aus ihren Familien genommen, 2012 waren es 114, 2013 nur noch 99.
„99 Kinder musste das Kreisjugendamt schützen“, lautete gestern eine Überschrift bei Oberberg-Aktuell. Allerdings verzeichnet das Kreisjugendamt seit drei Jahren einen stetigen Rückgang: Von 122 Kindern (2011) auf 99 (2013). Dem steht eine gleichbleibende Zahl an Meldungen gegenüber, die auf eine mögliche Gefährdung hinweisen. Grundsätzlich wird es als positiv betrachtet, wenn solche Meldungen im Jugendamt eingehen. Dies zeige eine wachsende Sensibilität in der Bevölkerung gegenüber der Not von Kindern. „Wir alle in der Nachbarschaft wissen davon und einer muss sich endlich mal melden“ - solche und ähnliche Sätze hören die Mitarbeiterinnen des Jugendamtes häufig, wenn auf Missstände hingewiesen wird.

Menschen wollen nicht mehr wegsehen sondern fühlen sich verantwortlich. Wenn es trotz der gleichbleibenden Anzahl an Meldungen zu einer geringeren Zahl von Inobhutnahmen kommt, dann könnte dies auf den verstärkten und zeitnahen Einsatz ambulanter Hilfen in den Familien zurückzuführen sein. Muss ein Kind zu seinem eigenen Schutz  trotzdem aus seiner Familie herausgenommen werden, wird es in der Regel in einer Pflegefamilie untergebracht, die speziell auf die kurzfristige und vorübergehende Aufnahme von Kindern und Jugendlichen vorbereitet wurde. Ältere Jugendliche werden gelegentlich auch in einer Heimeinrichtung untergebracht. Dabei wird, wenn es möglich ist und nicht Schutzbedürfnisse des Kindes dem widersprechen, darauf geachtet, dem Kind einen Wechsel von Kindergarten oder Schule zu ersparen.


In den Tagen nach der Unterbringung finden Gespräche mit den Eltern statt, in denen sie die Gründe für die Inobhutnahme erläutert bekommen. In einzelnen Fällen schließt sich an die Inobhutnahme ein monatelanger Klärungsprozess an, in dem neben dem Familiengericht häufig auch Gutachter eingeschaltet sind, um die Frage zu beantworten, unter welchen Rahmenbedingungen eine Rückkehr des Kindes in den elterlichen Haushalt möglich ist oder ob diese auf absehbare Zeit ausgeschlossen werden muss. Sind die Eltern kooperationsbereit wird in  einem Schutzplan festgehalten, was sich in der Familie verändern muss, damit das Kind zurückkommen kann. Wenn nötig erhalten die Eltern Unterstützung in Form einer ambulanten Familienhilfe, um die notwendige Veränderung einzuleiten und durchzuhalten. Sobald die Voraussetzungen innerhalb der Familie geschaffen sind kehren die Kinder/Jugendlichen wieder nach Hause zurück. In der Regel wird die Familie anschließend weiterhin durch Pädagogen begleitet, um den begonnenen Veränderungsprozess zu unterstützen.
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