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U21 bedeutet nicht immer U21

pn; 7. Aug 2014, 13:00 Uhr
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U21 bedeutet nicht immer U21

pn; 7. Aug 2014, 13:00 Uhr
Oberberg – Der DHB und der HVM haben auf die Kritik vieler Vereine reagiert und den Festspielparagraphen für junge Spieler überarbeitet – Im Kreis gilt künftig wieder die alte Festspielregel.
 
Jugendspieler sollen gefördert werden. Unter diesem Motto stand der Festspielparagraph des DHB, der es Spielern unter 21 Jahren möglich machte, sich in keiner Mannschaft eines Vereins festzuspielen. Gedacht war das Ganze, um jungen Nachwuchskräften in höheren Ligen bessere Einsatzchancen zu ermöglichen. Doch bereits nach wenigen Monaten sahen sich gerade die kleinen Vereine massiv benachteiligt. Denn in manchem Kreisligaspiel standen plötzlich trotz ihres jungen Alters gestandene Oberligaspieler auf dem Feld, die dann natürlich auch nicht selten den Unterschied ausmachten.

Dementsprechend reagierte der DHB zur kommenden Saison und schränkte die bisherige Reglung des § 55 der Spielordnung bis zur fünfthöchsten Klasse ein, erlaubte den Verbänden allerdings auch abweichende Sonderreglungen. Hiervon machte der Handballverband Mittelrhein auch sogleich Gebrauch und erweiterte die Reglung bis zur Landesliga, da sich gerade hier viele zweite Mannschaften mit zahlreichen Talenten befinden. In den eigenen Durchführungsbestimmungen schloss der HVM diese Reglung für die Kreise dagegen kategorisch aus. Interessant ist dies gerade für Vereine wie den SSV Nümbrecht, den TV Strombach oder den CVJM Oberwiehl, die allesamt zwei Teams auf Verbandsebene spielen haben, aber auch noch Teams im Kreis.

Ein Spieler, der unter die Reglung fehlt, kann somit weiter nach Belieben zwischen den Verbandsteams wechseln, ohne sich zu festzuspielen. Will derselbe Spieler allerdings in einer Mannschaft auf Kreisebene aushelfen, so muss er die altbekannten Festspielregeln des § 55 der Spielordnung beachten. Für Oberbergs Spielwart Hans-Heinrich Notbohm eine gute Neureglung: „Ich kann dies nur begrüßen, denn damit wird der Leistungshandball dort hingebracht, wo er auch hingehört. Der Kreismeister hat sich dann als „primus inter pares“ verdient für die Landesliga qualifiziert.“
  
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