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Finanzspritze für Sportvereine

Red; 9. Jul 2014, 12:35 Uhr
Oberberg Aktuell
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Finanzspritze für Sportvereine

Red; 9. Jul 2014, 12:35 Uhr
Oberberg – Zusammenarbeit mit Schulen und Kindertageseinrichtungen im Ganztag sollen gefördert werden.
Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS) und der Landessportbund Nordrhein-Westfalen fördern gemeinsam das Engagement von Sportvereinen im Ganztag der Schulen und in Kindertageseinrichtungen. Die Erfahrungen aus dem Programm „1000 x 1000“ der vergangenen Jahre bilden die Grundlage für die diesjährige Ausgestaltung des Programms.

Im Landesprogramm 2014 sollen Vereinsmaßnahmen, die in ihrer Ausrichtung auf die Zusammenarbeit mit Ganztagsschulen oder Kindertageseinrichtungen angelegt sind, gefördert werden. Der Kreissportbund Oberberg (KSB) entscheidet im Rahmen seines individuellen Kontingents (20 Vereine), anhand der örtlichen Notwendigkeiten und der Qualität der Anträge, welche Vereinsmaßnahmen gefördert werden. Vereine können eine Kooperationsmaßnahme mit einer Kindertageseinrichtung oder mit einer Schule beantragen. Pro Verein ist jedoch nur eine Pauschalförderung in Höhe von 1.000 € möglich. Im Rahmen dieses Programms sollen Sportvereine ihre Kinder- und Jugendarbeit unterstützen, um sich als verlässlicher Bildungs- und Erziehungspartner kommunal etablieren zu können. Bestehende Kooperationsformen für Sportvereine im schulischen Ganztag als auch mit Kindertageseinrichtungen sollen erweitert und neue Aktionen entwickelt werden. Zusätzlich werden Kooperationen von Sportvereinen mit Tageseinrichtungen für Kinder besonders gestärkt.


Die Fördermittel dürfen eingesetzt werden für: Maßnahmen, die zur Ausgestaltung der Kooperationen Sportverein-Kindertageseinrichtung bzw. Sportverein-Ganztagsschule beitragen, wie etwa Aktionen, Angebote, Ferienangebote. Maßnahmen, die der Gewinnung, Qualifizierung und Fortbildung von Vereinsmitarbeitern zur Durchführung des Angebotes dienen. Oder die Anschaffung von Bewegungs-, Spiel- und Sportgeräten, die zur Umsetzung von Kooperationsangeboten gebraucht werden. Die Mittel des Landesprogramms können nicht zur Finanzierung von Übungsleitern im schulischen Ganztag verwendet werden. Der Antrag ist beim KSB Oberberg bis zum 30. August 2014 schriftlich zu stellen. Die Antragsunterlagen können von der Homepage des KSB Oberberg www.ksb-oberberg.de heruntergeladen oder telefonisch beim KSB Oberberg (02261/91 19 30) angefordert werden.
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