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Richter ließ Notwehr nicht gelten

Red; 11. Apr 2014, 14:52 Uhr
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Richter ließ Notwehr nicht gelten

Red; 11. Apr 2014, 14:52 Uhr
Gummersbach – Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung wurde gestern ein Gummersbacher verurteilt, der seinen Nachbarn mit einem Messer schwer verletzt hatte.
Notwehr oder Angriff, um diese Frage ging es am 20. März am Amtsgericht Gummersbach. Ein 51-jähriger Gummersbacher hatte in einer Bernberger Notunterkunft seinen Nachbarn mit dem Messer attackiert - allerdings aus Notwehr, so der Angeklagte. Der Geschädigte hätte ihn seiner Ansicht nach angreifen wollen. Eine Zeugin, die den Streit der beiden Männer mit angehört hatte, war zur Verhandlung nicht erschienen. (OA berichtete).

Gestern wurde die Verhandlung gegen den Gummersbacher, der zur Tatzeit unter dem Einfluss von Drogen stand, fortgesetzt. Nun konnte Richter Ulrich Neef und seine beiden Schöffen auch die Aussage der Zeugin hören, die dem vergangenen Gerichtstermin unentschuldigt fern blieb. Sie habe gehört, wie das spätere Opfer dem 51-Jährigen entgegengeschrien habe: „Ich mache dich fertig“. Der Angeklagte sei darauf in seine Wohnung gegangen und mit einem Messer zurückgekehrt. Dieses hatte er zunächst hinter seinem Rücken verborgen, als sein Gegner auf ihn zuging, stach er zu. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwältin, die eine einjährige Freiheitsstrafe zur Bewährung forderte. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Von Notwehr, so Neef in der Urteilsbegründung, könne man aber nach der Aussage der Zeugin nicht mehr ausgehen.

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