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Erzquell-Brauerei soll Bußgeld zahlen

bv; 2. Apr 2014, 16:11 Uhr
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Erzquell-Brauerei soll Bußgeld zahlen

bv; 2. Apr 2014, 16:11 Uhr
Wiehl – Bundeskartellamt mutmaßt Absprachen beim Bierpreis und spricht bundesweit Strafen in Rekordhöhe aus – Bielsteiner Unternehmen will sich wehren und kündigt gerichtliche Schritte an.
Von Bernd Vorländer

Das Bundeskartellamt hat heute erneut Rekord-Bußgelder in Höhe von über 230 Millionen Euro gegen mehrere, auch regionale Brauereien sowie deren Verantwortliche ausgesprochen, weil es zu unzulässigen Preisabsprachen gekommen sein soll. Zu den Brauereien, die jetzt Strafen bezahlen sollen, gehört auch die Bielsteiner Erzquell-Brauerei, die jedoch bereits angekündigt hat, den Bescheid nicht hinnehmen und sich gerichtlich wehren zu wollen. Bereits im Januar hatte die Wettbewerbsbehörde Strafen von mehr als 100 Millionen Euro unter anderem gegen die Brauereien Veltins, Warsteiner, Bitburger und Krombacher ausgesprochen. Nunmehr sind über die Erzquell-Brauerei hinaus, die dem Vernehmen nach mit einer Millionenstrafe rechnen muss, die Kölner Gerstensaft-Hersteller Gaffel und Früh betroffen. Den größten Teil der jetzt ausgesprochenen Bußgelder müssen nach Auskunft der Behörde die Brauereien Carlsberg und Radeberger entrichten. Zumindest bei Gaffel und Früh rechnet man mit einem juristischen Nachspiel, weil man dort die Bußgelder nicht akzeptieren will.

Auch bei der Erzquell-Brauerei in Bielstein begegnet man den Nachrichten des Bundeskartellamtes mit Unverständnis. „Zu keinem Zeitpunkt“ habe man an Treffen in Hotels und an anderen Orten teilgenommen, um dort Absprachen über Bierpreise zu treffen, heißt es seitens der Erzquell-Brauerei. Dieser Vorwurf, der andere Brauer getroffen habe, werde im Übrigen auch nicht gegen Erzquell erhoben. „Der Vorwurf gegen unser Haus basiert auf aus unserer Sicht unzutreffenden Aussagen der Kronzeugen, nach denen einer von Ihnen in einer Verbandssitzung über die Preiserhöhung informiert habe“, so die Erzquell-Brauerei weiter. Tatsächlich seien diese Informationen den Sitzungsteilnehmern zu diesem Zeitpunkt durch Medien und Handel ohnehin bekannt gewesen. „Schon aus diesem Grund wird die Erzquell Brauerei Bielstein gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes gerichtliche Schritte einleiten, zumal gegen andere Sitzungsteilnehmer kein Bußgeldbescheid erlassen und zum Teil nicht mal ermittelt wurde, obwohl es beim angeblichen Tathergang keinen Unterschied gab“, heißt es seitens des oberbergischen Unternehmens.  

Das Bundeskartellamt wies darauf hin, dass man mit den heutigen Bescheiden das Kartellverfahren Bier abgeschlossen habe. Insgesamt seien Bußgelder in Höhe von rund 338 Millionen Euro gegen elf Unternehmen, den Brauereiverband NRW und 14 persönlich Verantwortliche verhängt worden. Die betroffenen Hersteller stünden für mehr als die Hälfte des in Deutschland verkauften Bieres. Der Umsatz der Branche liege bei weit über sieben Milliarden Euro pro Jahr. „Angesichts dieser Umsätze sind die hohen Bußgelder angemessen und notwendig, um eine wirkungsvolle Ahndung zu erreichen“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. 


Die Höhe der Geldbußen richte sich nach der Schwere und der Dauer der Tat. Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen werde der Bußgeldrahmen mit 10 Prozent des Gesamtumsatzes des Unternehmens begrenzt. Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.

In einem weiteren Bußgeldverfahren des Amtes wegen des Verdachts auf Absprachen zwischen verschiedenen Kölsch-Brauern hat das Bundeskartellamt seine Ermittlungen gegen die Unternehmen und persönlich Verantwortlichen aus Ermessensgründen eingestellt. Hier war parallel zu dem nun abgeschlossenen Verfahren dem Verdacht von Preisabsprachen auf lokaler Ebene unter Kölschbrauereien nachgegangen worden. Für die Verantwortlichen der Erzquell-Brauerei ein untrügliches Zeichen, dass die Wettbewerbshüter auch jetzt nicht korrekt handeln. „Wir sind sehr zuversichtlich, dass das jetzige Verfahren ebenso endet, wie das Verfahren gegen uns Kölschbrauer wegen angeblicher Preisabsprachen, bei dem seinerzeit auch Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden“, heißt es aus Bielstein.
  
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