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Für Hexen, Monster und Co. gilt: Hände weg vom Steuer

Red; 31. Oct 2014, 05:20 Uhr
Bild: privat --- Diese beiden Hexen sollten sich in diesem Aufzug besser nicht hinter das Lenkrad eines Autos setzen.
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Für Hexen, Monster und Co. gilt: Hände weg vom Steuer

Red; 31. Oct 2014, 05:20 Uhr
Oberberg - Hexen, Vampire, Zombies und Draculas – in der Nacht auf den 1. November tummeln sich unzählige schaurig-kostümierte Gestalten auf den Straßen, in Bars und Diskotheken - Der ADAC weist darauf hin, dass Kostümierungen am Steuer problematisch werden können.
Gesichtsmasken, die nur kleine Sehschlitze haben und über die Ohren gehen, schränken Sicht und Gehör ein und dürfen deshalb nicht vom Fahrer getragen werden. Ebenfalls nicht empfehlenswert: farbige Kontaktlinsen. Die Farbschicht auf der Linse beeinträchtigt das Sehvermögen und die begrenzte Pupillenöffnung sorgt für einen reduzierten Sichtradius. Auch die Bewegungsfreiheit darf nicht beeinträchtigt werden, beispielsweise durch sperrige Ganzkörper-Kostüme. Wer derart verkleidet als Fahrer am Lenkrad sitzt, kann von der Polizei mit zehn Euro zur Kasse gebeten werden. Kommt es auf Grund der Maskierung zu einem Unfall, so sind die Konsequenzen schwerwiegender: Wegen grober Fahrlässigkeit droht der Verlust des Kaskoschutzes der Versicherung. 


Natürlich gilt auch an Halloween: Fahren darf nur, wer keinen Alkohol trinkt. Die Strafen für Trunkenheit am Steuer sind hoch. Schon bei 0,5 Promille Blutalkohol drohen ein Bußgeld von 500 Euro, vier Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Wer mit seinem Auto einen Unfall verursacht oder auffällig fährt, begeht bereits ab 0,3 Promille im Blut eine Straftat und wird mit Geldstrafe, sieben Punkten und mindestens sechs Monaten Führerscheinentzug belangt. Ab 1,1 Promille gelten Autofahrer – unabhängig von der Fahrweise – als absolut fahruntüchtig. Wer sich trotzdem hinters Steuer setzt, begeht eine Straftat, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Außerdem kann der Führerschein für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu fünf Jahren entzogen werden.

Wer also auf Kostüm und Alkohol an Halloween nicht verzichten will, sollte auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi umsteigen. Allerdings nicht aufs Fahrrad, denn ab 1,6 Promille drohen auch hier Strafen. Radler verlieren sogar den Führerschein, wenn die Fahrerlaubnisbehörde wegen der ungewöhnlich hohen Alkoholisierung eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt und kein positives Gutachten vorgelegt wird.
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