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Ende der Übergangsfrist

Red; 18. Apr 2018, 14:55 Uhr
Bild: OBK --- 50 Teilnehmer waren bei der Veranstaltung.
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Ende der Übergangsfrist

Red; 18. Apr 2018, 14:55 Uhr
Oberberg - Ab dem 25. Mai müssen alle Unternehmen die Datenschutzvorgaben der EU einhalten - Darüber informierte die Wirtschaftsförderung in einer Veranstaltung.
Viele Neuerungen kommen auf die oberbergischen Unternehmen zum Thema Datenschutz ab dem 25. Mail zu. Ab dann nämlich müssen neue EU-Vorgaben umgesetzt werden. Was genau bedeutet das? Welche Anforderungen gibt es? Diese Fragen betreffen Einmannbetriebe und große Konzerne gleichermaßen, teilt der Kreis mit. Entsprechend groß war die Nachfrage, als die Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises kürzlich zum Thema informierte. Die Veranstaltung in Gummersbach war mit 50 Teilnehmern ausgebucht.

Der Referent, Rechtsanwalt Dr. Lutz Martin Keppeler führte in die aktuelle Entwicklung des Datenschutzrechts ein, erläuterte Grundbegriffe der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und gab einen Überblick über Verpflichtungen der DSGVO. Außerdem gab er Einblick in die Praxis eines DSGVO-Umsetzungsprojektes.   


Für ein Umsetzungsprojekt zur Einhaltung der Vorgaben empfahl Dr. Lutz Martin Keppeler zunächst den „Istzustand“ des betrieblichen Datenschutzes festzustellen - zum Beispiel mit Fragebögen für alle Abteilungen zu den jeweils gespeicherten Daten. Daraus könnten dann konkrete Schritte abgeleitet werden, um die Konformität mit den EU-Vorgaben einhalten zu können. Bei der Umsetzung gälte es, Prioritäten zu setzen. „Am Schlimmsten wäre es, gar nicht tätig zu werden“, so der Referent.  

Durch den zweistündigen Vortrag wurde den Teilnehmern deutlich, welche Datenschutzvorgaben gültig sind und wie diese eingehalten werden können. Nun geht es an die Umsetzung von Maßnahmen, um für das Ende der Übergangsfrist am 25. Mai 2018 gerüstet zu sein. Weitere Informationen hier.   
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