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Freispruch! Angeklagter handelte in Notwehr

nh; 4. Dec 2018, 16:50 Uhr
Archivbild: Michael Kleinjung --- Die Tat ereignete sich in diesem Haus im Stadtteil Hackenberg.
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Freispruch! Angeklagter handelte in Notwehr

nh; 4. Dec 2018, 16:50 Uhr
Bergneustadt - Mit einem Freispruch für den 35-jährigen Angeklagten endete der Prozess um ein Tötungsdelikt in Hackenberg.
Von Nils Hühn

Das Landgericht Köln sprach heute einen 35-jährigen Bergneustädter frei, dem vorgeworfen wurde, einen 31-Jährigen am 23. Februar 2018 in Hackenberg  mit einem gezielten Messerstich   getötet zu haben. „Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass es keinen dringenden Tatverdacht gibt“, gab Oliver Lenort, Verteidiger des Angeklagten, die Begründung der 11. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht wieder. Die Vorsitzende sprach zwar von einer vorsätzlichen Tat, allerdings im Zuge der Notwehrhandlung.

Im Prozess wurde durch das Gutachten des Rechtsmediziners die Aussage des Angeklagten bestätigt. Dieser hatte seit seiner Verhaftung am Tattag behauptet, in Notwehr gehandelt zu haben. Der Rechtsmediziner bestätigte, dass dem 35-Jährigen mit drei Schlägen der Unterarm gebrochen wurde, ehe dieser zum tödlichen Stich ansetzte. Nach dieser Aussage hob die Kammer den Haftbefehl auf, sodass der Bergneustädter nach neun Monaten Untersuchungshaft das Gefängnis verlassen konnte.

Nach dem heutigen Urteilsspruch bleibt der 35-Jährige ein freier Mann, auch wenn er einem 31-Jährigen durch einen Messerstich das Leben nahm. „Es ist eine absolute Tragödie“, kann Verteidiger Lenort das Unverständnis der Hinterbliebenen verstehen. Sein Mandat bekam zudem eine Entschädigung zugesprochen. Es gilt der Pauschalsatz von 25 € pro Tag, womit der Bergneustädter knapp 7.000 € aus der Staatskasse erhält. Die Richterin empfahl ihm, dass Geld nicht ins Spielkasino zu bringen, sondern seine Wohnung neu einzurichten. Zudem soll er eine Suchtberatung wegen seiner Drogenprobleme aufsuchen.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung werden keine Rechtsmittel einlegen, weil beide einen Freispruch gefordert hatten. Die Nebenklage hatte derweil eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert. Ob diese Revision einlegt, ist unklar. Nach der Urteilsverkündung kündigte die Nebenklage diesen Schritt nicht an.  

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