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FCGB: Dachstuhlbrand bestätigte sich nicht

ls; 5. Jul 2018, 17:00 Uhr
Bilder: Leif Schmittgen --- Erheblicher Schaden ist in dem Chemietrakt der Schule entstanden.
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FCGB: Dachstuhlbrand bestätigte sich nicht

ls; 5. Jul 2018, 17:00 Uhr
Gummersbach – Die Feuerwehr rückte heute Abend zu einem vermeintlichen Dachstuhlbrand an der FCGB-Realchule aus – Ursache war aber eine brennende Spülmaschine im Chemietrakt.(AKTUALISIERT)
Von Leif Schmittgen

Die Feuerwehreinheiten Gummersbach, Lobscheid-Stombach, Niederseßmar und Windhagen wurden heute Abend gegen 18:30 Uhr zu einem Dachstuhlbrand in der Freien Christlichen Realschule (FCGB) in Gummersbach-Steinenbrück gerufen. Beim Eintreffen der Wehrleute drang dichter Qualm aus dem Dach des Gebäudes. Mit Atemschutzgeräten wurde das Feuer von innen bekämpft. Ein Feuerwehrkamerad wurde auf der Drehleiter vorsorglich in Bereitschaft gebracht, kam aber nicht zum Einsatz. Schnell stellte sich heraus, dass das Feuer nicht im Dachgeschoss des Gebäudes ausgebrochen war.  

Im Chemietrakt der Schule war in der zweiten Etage eine Spülmaschine aus bisher ungeklärter Ursache in Brand geraten. Der Qualm war durch die darüber liegenden Stockwerke ins Freie gedrungen, deshalb wurde zunächst eine andere Brandquelle vermutet. Eine Rettungswagenbesatzung und ein Notarzt waren vorsorglich zur Schule ausgerückt und blieben zur Sicherheit der Einsatzkräfte vor Ort. Verletzt wurde aber niemand. Die Brandursache wird nun durch die Polizei ermittelt.

Nach Auskunft von Gummersbachs Stadtbrandmeister Thomas Wurm, ist in dem Chemie- und dem angrenzenden Klassenraum durch die starke Rauchentwicklung "erheblicher Schaden" entstanden. Das übrige Gebäude wurde aber nicht in Mitleidenschaft gezogen und konnte nach gründlicher Entlüftung wieder zur Nutzung freigegeben werden. Nach etwa zwei Stunden war der Einsatz für die etwa 50 Feuerwehrleute beendet. 

Wie Polizeisprecherin Monika Treutler heute auf Nachfrage mitteilte, vermutet man als Brandursache einen technischen Defekt. Da aus polizeilicher Sicht aber kein Gebäudeschaden im juristischen Sinne vorliegt, also tragende Teile des Hauses nicht in Mitleidenschaft gezogen wurden, wird durch die Polizei nicht weiter ermittelt.



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