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Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige

Anzeige; 2. Jan 2018, 07:30 Uhr
Bilder: privat.
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Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige

Anzeige; 2. Jan 2018, 07:30 Uhr
Oberberg - In Deutschland gibt es 2,83 Millionen Pflegebedürftige, davon werden 2,04 Millionen ambulant versorgt und 1,33 Millionen werden ausschließlich von Angehörigen betreut.
„Es ist der im SGB XI vorgegebene Grundsatz ‚ambulant vor stationär‘, der dem Wunsch der meisten Pflegebedürftigen entspricht, möglichst lange in der eigenen Häuslichkeit und/oder der gewohnten Umgebung zu bleiben. Er stellt in diesem Zusammenhang eine besondere Herausforderung dar: Dabei gilt es, die ambulante Versorgung zu stabilisieren und sie zu stärken.“ (Quelle: Sechster Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der BRD S. 28)

  
So das Bundesministerium in ihrem Bericht. Denn es bedarf eines hohen Engagements von pflegenden Angehörigen, die zwischen einer Stunde täglich bis rund um die Uhr verfügbar sind. Es ist im Sinne der Pflegeversicherung, dass auch an die Pflegenden gedacht wird, damit die Bereitschaft zu pflegen erhalten bleibt. Deshalb hält der Gesetzgeber finanzielle Unterstützung parat, um Angehörige entlasten zu können. Entlastungsursachen können unterschiedlicher Art sein: Erholungsbedarf, Erkrankung eines Angehörigen, Urlaub oder vermehrter Pflegebedarf durch akute Krisen. Es kann zwischen einer ambulanten und einer stationären Entlastung gewählt werden.

Für die sogenannte Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung kann bis zu acht Wochen im Kalenderjahr ein Wohnen auf Zeit geboten werden. Hier stellt die Pflegeversicherung einen Jahresbetrag von 1.612 € zur Verfügung. Die Kapazitäten dieser Plätze sind sehr begrenzt und gerade in den Urlaubszeiten besonders begehrt. Zum Teil bestehen lange Wartezeiten. Obwohl im Jahr 2015 nur etwa 500.000 Pflegebedürftige die Kurzzeitpflege in Anspruch nahmen. (Quelle: Sechster Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der BRD S.127).



Für die ambulante Entlastung als Verhinderungspflege entschieden sich etwa 1,3 Millionen Pflegebedürftige Personen. Wobei die Entlastung tageweise erfolgen kann oder alternativ auch nur für Stunden auf das Jahr verteilt. Pro Kalenderjahr steht ein Budget von 1.612 € zur Verfügung, welches variabel genutzt werden kann:
- Bis zu 100 % für die ambulante Versorgung
- Bis zu 100 % für die stationäre Kurzzeitpflege
- Bis zu 100 % für die Tagespflege
- Bis zu 50% Kurzzeitpflege kombiniert mit 50 % ambulanter Versorgung.

Eine privat beschaffte Ersatzpflegekraft vertritt die Pflegeperson. Diese darf allerdings nicht mit der Pflegebedürftigen verwandt sein oder im selben Haushalt leben. Für beide Budgets gilt, dass sie zum 31. Dezember eines Jahres verfallen.

Die Einrichtungen der Diakonie Oberberg bieten ambulant wie stationär diverse Hilfestellungen an. Nehmen Sie am besten noch heute Kontakt zu ihnen auf und informieren sich über ihre individuell zusammengestellten Entlastungsmöglichkeiten. Sie helfen Ihnen auch bei der Antragsstellung.

Ihre Anja Köhler

Diakonie Nümbrecht

Telefon: 02293/90 37 01

E-Mail: mail@diakonie-nuembrecht.de

Wer sich hinter www.diakonie-oberberg.de verbirgt, erfahren sie hier.     
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