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Politik spricht sich gegen Bauvorhaben an der Talstraße aus

Red; 6. Sep 2017, 09:10 Uhr
Oberberg Aktuell
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Politik spricht sich gegen Bauvorhaben an der Talstraße aus

Red; 6. Sep 2017, 09:10 Uhr
Bergneustadt - Für die Ratsfraktionen und den Vorstand der Neustädter Sozialdemokraten kommt der Bau eines Kulturzentrums des Moscheevereins in der Grünanlage „Talstraße“ nicht infrage (AKTUALISIERT).


[Archivbild --- Sind einer Meinung: Die Fraktionschefs Axel Krieger (Bündnis 90/Die Grünen, v.l.), Thomas Stamm (SPD), Jens-Holger Pütz (UWG), Reinhard Schulte (CDU) und Christian Hoene (FDP).]

+++2. Meldung (Mittwoch, 6. September, 9:10 Uhr)+++

In einer gemeinsamen Stellungnahme teilen die Ratsfraktionen (CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und UWG) mit: "Die Fraktionen der im Rat der Stadt Bergneustadt vertretenen Parteien sind einhellig der Meinung, dass jedwede Bebauung der Grünanlage Talstraße ausnahmslos abzulehnen ist." 

+++1. Meldung (Montag, 4. September, 14:30 Uhr)+++

Der Vorstand der Neustädter SPD hat sich ausführlich mit dem Wunsch des örtlichen Moscheevereins, in der Grünanlage Talstraße ein Kulturzentrum zu errichten, beschäftigt. Die Sozialdemokraten sind der Auffassung, dass dort kein Baurecht geschaffen werden und somit nicht einer Änderung des Bebauungsplans zugestimmt werden kann. „Jede Stadt braucht stadtnahe Erholungsflächen in Form von Grünanlagen und Spielplätzen. Außerdem stehen einem Bauwunsch an dieser Stelle erhebliche Umweltrisiken sowie denkmalpflegerische Gesichtspunkte, wegen der angrenzenden historischen Altstadt, entgegen“, teilte der Ortsvereinsvorsitzende Friedhelm Julius Beucher mit.

Der SPD-Vorstand begrüße ausdrücklich das Vorhaben aller im Stadtrat vertretenen Fraktionen, in einer gemeinsamen Stellungnahme dokumentieren zu wollen, kein Baurecht an dieser Stelle schaffen und somit die Grünanlage erhalten zu wollen. Eingehend auf die in Bergneustadt öffentlich geführten Diskussionen betonen die Sozialdemokraten, dass es für sie selbstverständlich ist, dass Religionsgemeinschaften, Vereine und Verbände ein grundgesetzlich verbrieftes Recht auf freie Religionsausübung haben. Dieses finde jedoch seine natürlichen Grenzen in den Bestimmungen unseres Grundgesetzes.
  
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