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Kreis informiert über Schwimmbadreinigung und Gewässerschutz

Red; 4. May 2018, 14:54 Uhr
Oberberg Aktuell
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Kreis informiert über Schwimmbadreinigung und Gewässerschutz

Red; 4. May 2018, 14:54 Uhr
Oberberg - Das Umweltamt des Oberbergischen Kreises weist auf die sachgemäße Entsorgung von Abwässern privater Schwimmbäder hin – Bei einem Fehlverhalten droht ein Strafverfahren.
Die Badesaison beginnt. Für viele Eigentümer eines eigenen kleinen Schwimmbeckens bedeutet das, erst mal eine Grundreinigung des Beckens durchzuführen. Dabei wird das alte Wasser abgelassen und eine Filterrückspülung durchgeführt. Das Umweltamt des Oberbergischen Kreises warnt: Es droht eine massive Gefahr für die Umwelt, wenn die entstehenden Abwässer nicht ordnungsgemäß in die Schmutzwasserkanalisation geleitet werden, sondern auf direktem Weg in Bäche beziehungsweise Teiche gelangen oder über die Straßenentwässerung beziehungsweise Regenwasserkanäle in Oberflächengewässer fließen.



Denn die im Badebetrieb verwendeten Chemikalien, insbesondere Chlor-Präparate, sind für die meisten Wasserlebewesen tödlich. Nicht nur die Fische sterben daran, auch eine Vielzahl anderer Wasserorganismen geht zugrunde. Wird der Verursacher ermittelt, droht ein Strafverfahren, da solch ein Fehlverhalten eine unerlaubte Gewässerbenutzung gemäß Wasserhaushaltsgesetz darstellt. Das Umweltamt des Oberbergischen Kreises appelliert deshalb, die Schwimmbadabwässer sachgemäß und unter Berücksichtigung der jeweiligen kommunalen Abwassersatzung zu entsorgen. Nähere Auskunft erteilt das Umweltamt unter Tel.: 02261/88 25 00.   
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