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Grundsteuer B: Was kommt da auf uns zu?

bv; 28. Jan 2019, 15:45 Uhr
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Grundsteuer B: Was kommt da auf uns zu?

bv; 28. Jan 2019, 15:45 Uhr
Oberberg – Zwischen Bund und Ländern verhandelt man über eine Neujustierung der Grundstückswerte – In den oberbergischen Kommunen warnt man vor neuen Belastungen – für Bürger wie Städte und Gemeinden.
Von Bernd Vorländer

Das Thema ist sperrig - und unbequem obendrein. Aber es ist eben auch wichtig, weil es möglicherweise den Geldbeutel von Millionen Menschen betrifft. Es geht um die Grundsteuer, die jeder Grundstücks- und Hauseigentümer, aber auch alle Mieter anteilig bezahlen müssen. Doch das Bundesverfassungsgericht hat im vergangenen Jahr alle Uhren auf null gestellt. Denn die Vorschriften für die Einheitsbewertung zur Berechnung der Grundsteuer in Deutschland sind verfassungswidrig. Die Regelungen verstoßen gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.


Die Karlsruher Richter bemängeln, dass die Einheitswerte für Grundstücke und Häuser im Westen seit 1964 bestehen und seitdem nicht angepasst wurden. Seitdem haben sich die Grundstückswerte aber sehr unterschiedlich entwickelt. In Großstädten sind sie viel stärker gestiegen als auf dem Land. In der Konsequenz bilden die Werte längst nicht mehr die Wirklichkeit ab. Deshalb sei die Besteuerung verfassungswidrig, urteilten die Richter. Für eine Neuregelung gab das Gericht eine Frist bis Ende 2019 vor, die Kommunen haben dann die Möglichkeit, die neuen Gesetze bis Ende 2024 umzusetzen. Derzeit verhandeln die Finanzminister der Länder mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz, welche Grundlagen in die Gesetzesänderung einfließen sollen.

In oberbergischen Städten und Gemeinden blickt man mit gemischten Gefühlen auf die Verhandlungen. „Es darf nicht passieren, dass die Belastungen für die Bürger oder die Kommunen höher werden“, warnt Engelskirchens Bürgermeister Dr. Gero Karthaus. Bei allem Verständnis für eine den Vorgaben des Verfassungsgerichts entsprechende Regelung, müsse in die Entscheidungsfindung über eine neue Berechnungsgrundlage auch mit einfließen, dass ein Grundstück in Köln-Lindenthal anders zu bewerten sei wie ein gleich großes in Engelskirchen-Schnellenbach.

Auch Gummersbachs Bürgermeister Frank Helmenstein wendet sich gegen Mehrbelastungen der Bürger. „Das geht gar nicht.“ Rund zehn Millionen Euro kommen jedes Jahr durch die Grundsteuer B in die Stadtkasse. Auch Helmenstein mahnt, dass die Kommunen durch die Erhebung der neuen Zahlen und Daten nicht in Anspruch genommen werden dürften. „Das Schlimste wäre ein Bürokratiemonster.“ Und Gummersbachs Kämmerer Raoul Halding-Hoppenheit ergänzt: „Es wäre völlig abwegig, würden die Kommunen hier mehr in Anspruch genommen. Dazu sind wir personell gar nicht in der Lage.“

Dennoch bleibt die spannende Frage, wie etwa in Gummersbach über 18.000 Grundsteuer B-Einheiten neu mit Bodenrichtwert, der Fläche des Gebäudes und der Fläche des Grundstücks, möglicherweise auch der Nettokaltmiete und dem Baujahr berechnet werden sollen? Bislang übermittelten die Finanzämter lediglich den Grundsteuermessbetrag an die Kommunen – und die erhoben die Steuer. Helmenstein macht noch auf ein anderes Problem aufmerksam. In ländlichen Gebieten seien die Grundstücke großzügiger geschnitten als in städtischen Lagen. Dies dürfe am Ende aber nicht der Landbevölkerung zum Nachteil gereichen.


Denn seit 1964 hatten sich die Einheitswerte (hypothetische, damals festgelegte Werte) der Grundstücke im Westen nicht mehr geändert. Im Osten bestehen sie sogar seit 1935. Die Grundstückswerte - so wie sie sich in der Zwischenzeit entwickelt haben - werden dabei längst nicht mehr abgebildet. Bis Ende 2019 muss deshalb eine Neuregelung her. Bis 2025 muss diese in den Kommunen umgesetzt sein.
  
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