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Abzocke: Ermittlungen gegen Gummersbacher Paar

Red; 15. Aug 2018, 10:28 Uhr
Bilder: Polizei --- Die Polizei ermittelt wegen Verdachts auf Betrug und durchsuchte die Firma des Paares in Windeck.
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Abzocke: Ermittlungen gegen Gummersbacher Paar

Red; 15. Aug 2018, 10:28 Uhr
Gummersbach – Ein Paar soll über einen Online-Shop Autoteile gegen Vorkasse verkauft, aber nicht verschickt haben - Schaden beläuft sich insgesamt auf über 100.000 € - Seit Oktober über 30 Anzeigen gegen „kfzteile24-nrw“.
Die Polizei im Rhein-Sieg-Kreis hat am vergangenen Montag wegen des Verdachts auf Betrug eine Firma in Windeck-Au durchsucht. Deren Betreiber, ein in Gummersbach lebendes Paar, sollen über eine Online-Handelsplattform Motoren und Autoteile gegen Vorkasse verkauft, jedoch nicht geliefert haben. Der Schaden beläuft sich laut Polizei auf über 100.000 €.

Die Beschuldigten stehen im Verdacht, unter dem Namen „kfzteile24-nrw“ Motoren und Autoteile im Internet zum Kauf angeboten zu haben. Wie die Polizei berichtet, verschickten die Beschuldigten die per Vorkasse bezahlten Artikel jedoch nicht an die Käufer. Stattdessen wurden die Kunden bei einer Kontaktaufnahme immer wieder vertröstet. Die Polizei vermutet, dass die Beschuldigten den Umstand nutzten, aufgrund der Ähnlichkeit der Firmennamen leicht mit dem seriösen Autoteile-Onlineshop "kfzteile24" verwechselt werden zu können. Seit Oktober gingen über 30 Anzeigen bei der Polizei Rhein-Sieg-Kreis gegen die Firma ein. Demnach betragen die Einzelschäden bis zu 6.600 €, insgesamt wurden Waren im Wert von über 100.000 € nicht verschickt, so die Polizei.

Am Montag schlug die Polizei dann in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Bonn zu. Auf dem Firmengelände in Windeck-Au wurden über 50 Motoren sowie Fahrzeugteile und Spezialwerkzeuge gefunden und sichergestellt. Weitere mögliche Geschädigte werden gebeten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Des Weiteren rät die Polizei, sich beim Kauf in Online-Shops an die Tipps der Verbraucherzentrale zu halten. Diese rät unter anderem, auf kundenfreundliche Zahlungsweisen zu achten („erst die Ware, dann das Geld“) und auffallend günstige Angebote zu meiden. Bestellungen bei Shops, deren Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in schlechtem Deutsch verfasst sind oder gar ganz fehlen, sollten ebenfalls vermieden werden.

Denjenigen, die doch Opfer geworden sind, rät die Polizei, sich umgehend an die Bank zu wenden, um die Zahlung rückgängig zu machen. Bei anderen Zahlungsarten, beispielsweise Bargeldtransfer sollte sofort der Dienstleister kontaktiert werden, um die Transaktion zu stoppen. Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails sollten als Beweise für den Online-Kauf gesichert werden. Mit den gesicherten Unterlagen sollte man sich möglichst sofort an die Polizei wenden und Strafanzeige erstatten.

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