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„Das, Herr Landrat, ist erklärungsbedürftig“

fj; 22. May 2018, 16:44 Uhr
Archivbild: privat --- Das Naturschutzgebiet nach den Filmdrehs.
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„Das, Herr Landrat, ist erklärungsbedürftig“

fj; 22. May 2018, 16:44 Uhr
Oberberg – Für Schäden, die während Dreharbeiten im Naturschutzgebiet entstanden sind, zahlt nur die Filmfirma Bußgeld – Friedrich Meyer fordert eine Erklärung, warum Stift Ehreshoven als Eigentümer nicht belangt wird – Kreis verweist auf geltendes Recht.
Das Verfahren gegen die Verursacher von Schäden im Naturschutzgebiet Kastor ist eingestellt. Konkret ging es um die Verstöße zweier Filmproduktionsfirmen im Sommer 2016. Die eine hatte für den Dreh eines Kinderfilms einen Teich durch eingeschüttetes Granulat und Torf in ein Moor verwandelt, die andere für die Dreharbeiten zur Serie „Alarm für Cobra 11“ Pyrotechnik im Naturschutzgebiet gezündet. Der Kreis hätte die Dreharbeiten genehmigen müssen, erfuhr aber erst im Nachhinein von den Vorgängen.

Zwar wurde keine Strafanzeige gestellt, doch gab der Kreis im September 2016 bekannt, dass das Umweltamt den Vorgang an die Bußgeldstelle übergeben hat und man davon ausgehe, dass sowohl die Filmproduktionsfirmen wie auch das Stift Ehreshoven als Grundstückseigner ordnungswidrig gehandelt haben. Daneben erarbeitete ein Gutachter die Maßnahmen, die zur Wiederherstellung des Ökogebiets notwendig waren (OA berichtete).

Im Kreisumweltausschuss teilte Dezernent Dr. Christian Dickschen nun mit, dass innerhalb kurzer Zeit alle Schäden von den Verursachern beseitigt wurden. Daneben habe der Kreis ein Bußgeldbescheid gegen die Filmfirma erlassen, die seinerzeit die Explosionen durchgeführt hat. Diese habe schon gezahlt und damit sei das ordnungsrechtliche Verfahren abgeschlossen.



Dass das Stift Ehreshoven als Grundstückseigentümer nicht mehr belangt werden soll, konnte Friedrich Meyer als sachkundiger Bürger im Kreisumweltausschuss kaum glauben. Seinen Ärger darüber machte er nun in einem offenen Brief Luft. Seiner Meinung nach komme der „Hauptübeltäter, der sich des fortgesetzten gewerbsmäßigen Missbrauchs des Naturschutzgebietes Kastor schuldig gemacht hat, unbelangt davon“. Meyer richtet sich in seinem Schreiben direkt an Landrat Jochen Hagt und verlangt Aufklärung: „Legen Sie vor dem Kreisausschuss dar, weshalb einer der Beteiligten an den Ordnungswidrigkeiten kein Bußgeld an den Oberbergischen Kreis zu zahlen hatte“, fordert er vom Landrat. Ohne weitere Erklärungen von Seiten der Kreisverwaltung, so Meyer weiter, erhärte sich der Anschein, „dass das Stift in Engelskirchen machen kann was es will, ohne belangt zu werden“.

Zu Meyers Brief nahm die Kreisverwaltung nun schriftlich Stellung: Man habe geltendes Recht angewandt und weise den unterschwelligen Vorwurf, Stift Ehreshoven bewusst nicht in die Verantwortung zu nehmen, zurück. Als zuständige Behörde könne die Kreisverwaltung nämlich nicht nur darüber entscheiden, ob die Ordnungswidrigkeit verfolgt wird, sondern auch darüber, gegen wen vorgegangen wird. Analog der im allgemeinen Ordnungsrecht üblichen Anwendung habe man sich entschieden, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Verhaltensstörer, also die Produktionsfirma als unmittelbaren Verursacher der Schäden, zu betreiben. Nicht aber gegen Stift Ehreshoven als Zustandsstörer und damit denjenigen, der nur mittelbar als Eigentümer verantwortlich sei. Die schriftliche Stellungnahme endet mit den Worten: „Diese Entscheidung ist für die Kreisverwaltung abschließend.“ Auf weitere Erklärungen des Landrats hofft Meyer damit wohl vergebens.

Zu den Hintergründen: "Umweltfrevel" im Naturschutzgebiet Grube Kastor
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