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Integrierte Tagespflege als Modell

Red; 4. Feb 2017, 06:15 Uhr
Bilder: privat.
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Integrierte Tagespflege als Modell

Red; 4. Feb 2017, 06:15 Uhr
Oberberg - Die nächste Stufe der Reform der Pflegeversicherung beinhaltet ein Budget für die Entlastung von Pflegebedürftigen, das unabhängig vom Pflegegrad und der Alltagskompetenz Unterstützung für das weitere Leben zuhause bietet.
Mit den Pflegestärkungsgesetzen wurden die Rahmenbedingungen insbesondere in der häuslichen Pflege und der Förderung von teilstationären Leistungen deutlich verbessert. Eine dieser teilstationären Leistungen ist die Tagespflege. Eine besondere Form ist die integrierte Tagespflege. Die Tagespflege ist eine wichtige und ideale Unterstützung, um die betroffenen Menschen möglichst lange in ihrer familiären, häuslichen Umgebung zu versorgen. Durch die große Nähe der integrierten Tagespflege zum Lebensumfeld, zum Quartier gibt es für die Betroffenen kurze Wege.

  
Integriert heißt, dass innerhalb einer stationären Einrichtung die Betreuungsmöglichkeit für die Tagespflegegäste geschaffen wurde. In einem Zeitfenster von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr werden die Tagespflegegäste durch erfahrene Pflege- und Betreuungskräfte versorgt. Die Tagespflegegäste nehmen an den Aktivitäten zur Unterstützung und Förderung der Alltagskompetenz teil, mit dem Ziel, Selbstvertrauen und Wohlbefinden zu erlangen. Erforderliche Hilfen bei der Ernährung, Verabreichung von Medikamenten, Toilettengängen und der Mobilität sind gewährleistet. Der Kontakt zu Nachbarn, Freunden und zum gesamten sozialen Umfeld bleibt auch besonders in der integrierten Tagespflege erhalten und die Begleitung und Versorgung durch den ambulanten Pflegedienst und den hausärztlichen Dienst ist auch in akuten Situationen im Laufe eines Tages gewährleistet.

Pflegende Angehörige werden über dieses Angebot stark entlastet. Die integrierte Form der Tagespflege wird aus genau diesem Grunde in der Nähe zum Wohnquartier der betroffenen Menschen angeboten. Gute Erfahrungen hierzu gibt es bereits in mehreren Bundesländern.



Seit dem 1. Januar 2017 werden pflegebedürftige Menschen nach Pflegegraden eingestuft. In den Pflegegraden gibt es vom Pflegegrad 2 bis zum Pflegegrad 5 jeweils ein eigenes Budget nur für diese täglichen Besuche in einer Tagespflege. Dies stellt sich wie folgt dar:

-          Pflegegrad 2: 689 € (Anteil der Pflegekasse im Monat)
-          Pflegegrad 3: 1.298 € (Anteil der Pflegekasse im Monat)
-          Pflegegrad 4: 1.612 € (Anteil der Pflegekasse im Monat)
-          Pflegegrad 5: 1.995 € (Anteil der Pflegekasse im Monat)

Von diesen Beiträgen der Pflegekasse werden die Kosten der Pflege und Betreuung pro Tag und die Kosten des Hol- und Bringdienstes bis zur Höhe des maximalen Anteils der Pflegekasse finanziert. Neben diesen Anteilen der Pflegekasse kann auch die zusätzliche Betreuungsleistung der Pflegekasse zur Finanzierung genutzt werden.

Seit dem 1. Januar 2017 gibt es im Dietrich Bonhoeffer Haus in Bergneustadt im Stadtwald eine integrierte Tagespflege mit vier Plätzen. Hier kommt das Konzept der integrierten Tagespflege in einer stationären Einrichtung mit Wohngruppenkonzept besonders den Menschen mit einer dementiellen Veränderung sehr entgegen. Ein Fahrdienst kann in der Regel organisiert werden. Sollten weitere Fragen zu der integrierten Tagespflege bestehen, kann man sich an Anne Döpp unter Tel.: 02261/94 14 -90 wenden.

Ihr  Georg Huber


Evangelisches Altenheim Bergneustadt, Haus Altstadt, Dietrich Bonhoeffer Haus

Tel.: 02261/94 14 0

E-Mail: info@ev-altenheim.de.

Wer sich hinter www.diakonie-oberberg.de verbirgt, erfahren sie hier.     
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