Archiv

Gold und Steuern

Red; 15. Aug 2016, 10:15 Uhr
ARCHIV

Gold und Steuern

Red; 15. Aug 2016, 10:15 Uhr
Oberberg - Oberberg-Aktuell informiert in dieser Rubrik über aktuelle Steuerfragen - Der Service wird präsentiert von Timmerbeil, Wirtschaftsprüfer & Steuerberater in Gummersbach.
In Zeiten niedriger Zinsen und unsicheren Finanzmärkten kommen viele Anleger auf die Idee, in Sachwerte zu investieren. Dabei bieten sich für Privatanleger auch Rohstoffe, insbesondere Gold an.

Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich aus dem An- und Verkauf von Gold?

Im Bereich des Privatanlegers sind folgende Steuern relevant

Einkommensteuer

Goldbarren oder- münzen werfen keine Dividenden ab, es werden keine laufenden Erträge erwirtschaftet, die zu besteuern wären, daher können in der Steuererklärung auch keine Werbungskosten geltend gemacht werden. Ein Veräußerungsgewinn beim Verkauf von Gold ist möglicherweise nach § 23 Einkommensteuergesetz steuerpflichtig.

Erfolgt der An- und Verkauf innerhalb eines Jahres und überschreitet der Gewinn aller Spekulationsgewinne eines Jahres die Freigrenze von 600,00 €, ist der Gewinn steuerpflichtig.

Ein entstandener Verlust kann im Bereich der Spekulationseinkünfte eines Jahres verrechnet werden.

Gewinne oder Verluste sind in der Anlage SO zur Einkommensteuererklärung anzugeben und dann mit den übrigen Einkünften zu versteuern.

Haben Sie die Goldbarren oder – münzen länger als ein Jahr im Besitz, ist der Gewinn aus einer Veräußerung nicht steuerbar und auch nicht in ihrer Steuererklärung zu berücksichtigen.

Veräußerungsverluste können Sie jedoch dann auch nicht mit anderen Spekulationsgewinnen verrechnen. 

Umsatzsteuer

In der Regel fällt beim Ankauf von Gold keine Umsatzsteuer an.

In § 25c Umsatzsteuergesetz ist detailliert geregelt, welche Umsätze steuerbefreit sind.

Dabei kommt es im Wesentlichen auf den Feingehalt und das Alter etwaiger Münzen an.

Schenkungsteuer/Erbschaftsteuer

Goldbestände unterliegen mit ihrem gemeinen Wert der Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer. Die Bestände sind zum Übertragungszeitpunkt in den entsprechenden Steuererklärungen anzugeben.

Hinweis 

Gold-Zertifikate werden wie Aktien oder Fonds besteuert, d.h. Veräußerungsgewinne unterliegen der Abgeltungssteuer.

  



Ansprechpartner: Dipl.-Kfm. Götz Timmerbeil
Tel.: 02261/603 60
Mail: info@timmerbeil-wp.de  
   
WERBUNG