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Womit Verbraucher 2016 rechnen müssen

lt; 1. Dec 2015, 13:13 Uhr
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Womit Verbraucher 2016 rechnen müssen

lt; 1. Dec 2015, 13:13 Uhr
Oberberg – Im nächsten Jahr kommen auf Verbraucher einige Änderungen zu - Die Verbraucherzentrale NRW hat die wichtigsten Neuerungen im Überblick zusammengestellt.
Um Verbraucher im kommenden Jahr auf wichtige Veränderungen vorzubereiten, hat die Verbraucherzentrale eine Übersicht zu den wichtigsten Fakten ausgearbeitet:

Künftig kommt man ohne Steuer-Identifikationsnummer bei Kindergeldanträgen und Freistellungsaufträgen nicht weiter. Darüber hinaus schlägt die Post wie schon in den vergangenen Jahren beim Porto auf – dieses Mal beim Standartbrief um 8 Cent. Zudem hat die Bankleitzahl und Kontonummer ab dem 1. Februar ausgedient: Ausschließlich die IBAN (International Bank Account Number) gilt dann für Inlandstransfers und Überweisungen im Euro-Zahlungsraum.

Ab dem 1. Januar werden die Hartz IV-Sätze zwischen 3 und 5 € angehoben und 870.000 Haushalte können sich über mehr Wohngeld freuen. Außerdem steigen die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegekasse sowie in der Rentenversicherung. Die Verbraucherzentrale teilt zudem mit, dass das Recht auf ein Girokonto für jedermann in 2016 umgesetzt wird. Ab 30. April werden die jetzigen Preisobergrenzen durch Höchstaufschläge auf den Heimtarif fürs Surfen und Telefonieren aus dem EU-Ausland abgelöst. Dadurch wird nach Hause telefonieren billiger.



Gesetzlich Krankenversicherte müssen mit einem höheren Zusatzbeitrag rechnen. Sie können aber mit der Termingarantie beim Facharzt und dem neuen Recht auf eine zweite ärztliche Meinung bei bestimmten Eingriffen auf mehr Heilkraft im Gesundheitssystem hoffen. Wer ein Haus bauen will, muss ab dem 1. Januar strengere Energieeinsparvorgaben einhalten. Aber Bauherren können bei der KfW (die ehemalige Kreditanstalt für Wiederaufbau) für energieeffiziente Neubauten auch doppelt so hohe Förderkredite wie bisher aufnehmen: Statt 50.000 € sind es dann 100.000 € pro Wohneinheit. Überdies können Schüler, Studenten und Auszubildende ab dem Schuljahrs- oder Semesterbeginn 2016/2017 auf mehr Bares an in der Kasse zählen: Die Bedarfssätze werden um sieben Prozent angehoben. Ein Student mit eigener Wohnung kann dann 735 € statt bislang 670 € erhalten.

Ausrangierte Elektrogeräte muss der Handel künftig kostenlos zurücknehmen. Nebstdem wird die Nährwerttabelle auf Lebensmittelverpackungen ab dem 13. Dezember 2016 Pflicht und in einigen Bundesländern müssen Rauchmelder fortan auch in bestehenden Gebäuden Einzug halten.

Den kompletten Überblick können Interessierte auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW unter www.verbraucherzentrale.de/2016 einsehen.
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