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SVF muss sich vor Verbandsspruchkammer verantworten

lo; 24. Apr 2015, 15:48 Uhr
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SVF muss sich vor Verbandsspruchkammer verantworten

lo; 24. Apr 2015, 15:48 Uhr
Lindlar - Während des Heimspiels gegen Porz hatte ein einzelner Zuschauer Gästespieler mit fremdenfeindlichen Parolen beleidigt - Verein zeigt sich geschockt - Spruchkammersitzung am kommenden Mittwoch.
Die Bezirksliga-Partie gegen die SpVg. Porz am 12. April hat für den SV Frielingsdorf ein sportjuristisches Nachspiel: Kommende Woche Mittwoch muss sich der Verein vor der Verbandsspruchkammer in Hennef verantworten. Der Grund für die Verhandlung sind Eintragungen des Unparteiischen in den Spielbericht. Der Assistent, der seinen Dienst auf der Platzseite mit den Trainerbänken versah, hatte gehört, wie ein einzelner Zuschauer fremdenfeindliche Parolen in Richtung der Porzer Spieler äußerte. Der bislang unbekannte Übeltäter saß abseits der Trainerbänke auf einem Klappstuhl. Da sich die Frielingsdorfer Anhänger traditionell auf der gegenüberliegenden Seite oder am Sportlerheim versammeln, bekam niemand etwas mit.           

Der SVF zeigt sich zutiefst betroffen von dem Vorfall und verschickte in den Tagen nach dem Match ein Entschuldigungsschreiben an den Gegner, wie Fußball-Abteilungsleiter Christoph Linhart auf Nachfrage von OA sagte. Auf der Homepage und der Facebook-Seite wurde ein Appell veröffentlicht, dass der Klub für Werte wie Respekt und Toleranz einsteht.  „Wer andere nicht respektiert und meint, diese durch diskriminierende Äußerungen zu beleidigen, hat beim SVF nichts zu suchen und ist unerwünscht. Wir werden ein großes Augenmerk darauf legen, dass unsere Werte eingehalten werden“, erklärte der Vorstand, der weitere Maßnahmen eingeleitet hat.

Bei den Heimspielen werden Flyer verteilt und Plakate aufgehängt, um die Botschaft, dass der SV in dieser Angelegenheit eine Null-Toleranz-Strategie verfolgt, unvermissverständlich deutlich zu machen. Gleichzeitig wird der Platzordnungsdienst verstärkt. „Die Mitglieder aller Abteilungen sind angewiesen, derartige Vorfälle beim geschäftsführenden Vorstand anzuzeigen, damit wir unverzüglich einschreiten können“, ergänzte Linhart.

Die in solchen Fällen im Rahmen der Rechts- und Verfahrensordnung festgelegten Sanktionen reichen von Verwarnungen über Geldstrafen oder temporäre Heimspielverbote bis hin zu Punktabzügen. Sogar die Versetzung in eine untergeordnete Spielklasse ist nach den Statuten möglich.
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