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Paukenschlag nach Urteilsverkündung

lo; 26. Mar 2015, 13:02 Uhr
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Paukenschlag nach Urteilsverkündung

lo; 26. Mar 2015, 13:02 Uhr
Wiehl - Die Verbandsspruchkammer verhängte gegen den Worringer Spieler Andrew Sinkala, der im Landesliga-Spiel gegen Wiehl FV-Kapitän Jonathan Noß am Hals gewürgt hatte, eine dreimonatige Sperre - daraufhin erklärte der Ex-Profi das sofortige Ende seiner Karriere.
Die gestrige Sitzung der Verbandsspruchkammer (VSK) zu den Vorkommnissen bei der Landesliga-Partie FV Wiehl - SG Worringen (3:1) am 8. März endete mit einem Paukenschlag: Nachdem der Worringer Andrea Sinkala wegen eines tätlichen Angriffs auf Wiehls Kapitän Jonathan Noß zu einer dreimonatigen Sperre verdonnert worden war, erklärte der Ex-Profi aus Enttäuschung über das Urteil das Ende seiner aktiven Laufbahn. Die Kammer um den Vorsitzenden Thomas Riedel sah es als erwiesen an, dass Sinkala seinen Mitspieler in der 31. Minute an den Hals gegriffen und zu Boden gestoßen hatte. Er wurde daraufhin vom Platz gestellt. Aufgrund der Schwere des Vergehens und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Sinkala bereits im Verlauf der Hinrunde eine Rote Karte aufgebrummt bekam, beläuft sich die Länge der Sperre auf zwölf Wochen. Demnach hätte der 35-Jährige in dieser Saison kein Spiel mehr für seinen Klub bestreiten können.



Sinkala hatte im Verlauf der Befragung abgestritten, Noß gewürgt zu haben. Stattdessen sei der FV-Akteur in seine ausgestreckten Hände hineingelaufen. Diesen Beteuerungen schenkten die VSK-Mitglieder keinen Glauben. Die seitens der Worringer geäußerten Anschuldigungen, Noß habe Sinkala vor dessen Attacke rassistisch beleidigt, wurden entkräftet. Die Kölner hatten als Zeugen Trainer Arno Hünninghaus benannt, der etwa 50 Meter abseits des Geschehens stand und keine belastenden Aussagen treffen konnte.

Der Schiedsrichter bestätigte indes seine Angaben aus dem Zusatzbericht zum Spiel. Er hatte keine von Noß ausgehende Provokation vernommen. Gründe, die sich mildernd auf das Strafmaß hätten auswirken können, waren aus Sicht des Sportgerichts nicht gegeben. „Der Einzige, der von einer rassistischen Beleidigung gesprochen hat, war Herr Sinkala“, war nach Angaben des stellvertretenden Kammervorsitzenden Stefan Flock keine sportwidrige Handlung des Spielers Noß, der ebenfalls als Zeuge geladen war und die Vorwürfe vehement abstritt, festzustellen.                       

"Das Urteil bestärkt unser bereits im Voraus ausgesprochenes Vertrauen in unseren Kapitän Jonathan Noß. Wir sind froh, dass Jonathan durch die Urteilsbegründung von den ehrrührigen Vorwürfen freigesprochen wurde und die Kammer die Behauptungen nach einer ausführlichen Beweisaufnahme als nicht erwiesen ansah", erklärten Wiehls Vorsitzender Manfred Noss und Geschäftsführer Christian Will. Worringen hat die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen, um eine Neuaufnahme des Verfahrens vor der Spruchkammer des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes zu erwirken. Ob diese Möglichkeit in Anspruch genommen wird, ist bisher nicht bekannt.

Davon unabhängig behielt sich Hünninghaus zivilrechtliche Schritte vor, was der FV-Vorstand gelassen zur Kenntnis nahm. „Aufgrund des ergangenen Urteils und der Art und Weise, wie sich die Worringer während der Verhandlung dargestellt haben, hätte ein zivilrechtliches Verfahren keinerlei Aussichten auf Erfolg“, ist Manfred Noss überzeugt.         

  
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