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„Katastrophale Zustände und chaotische Verhältnisse“

fj; 26. Jan 2015, 11:56 Uhr
Archivbild: Michael Kleinjung --- In diesem Haus in Dümmlinghausen ereignete sich die Tat.
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„Katastrophale Zustände und chaotische Verhältnisse“

fj; 26. Jan 2015, 11:56 Uhr
Gummersbach – Am zweiten Verhandlungstag des Dümmlinghauser Totschlagprozesses wurden Mitbewohner des Angeklagten befragt – Handgreiflichkeiten und Auseinandersetzungen schienen an der Hagener Straße zum Alltag zu gehören.
Dass sein Mandat zumindest vermindert schuldunfähig ist, zeigte sich für Verteidiger Thomas Gärtner am zweiten Prozesstag des Dümmlinghausener Totschlagsprozesses noch deutlicher als zum Auftakt der Verhandlung am 14. Januar. Angeklagt ist ein 56-Jähriger Mann aus Gummersbach, der seinen Nachbarn (48) mit 17 Messerstichen getötet haben soll (OA berichtete). Die Tat ereignete sich in einem Haus an der Hagener Straße in Dümmlinghausen, dessen Bewohner teils unter Betreuung stehen, meist wegen Alkohol- und Drogenmissbrauchs. So auch der Angeklagte, dem der Sachverständige außerdem erhebliche Entwicklungsdefizite attestierte.

„Es wurde deutlich, dass mein Mandant der Verhandlung intellektuell kaum folgen kann. Und auch die Befragung der anderen Bewohner erwies sich als schwierig“, so Gärtner. In den Zeugenstand gerufen wurden am zweiten Verhandlungstag Mitbewohner des Angeklagten. Ihre Aussagen hätten laut Gärtner deutlich gezeigt, welch „katastrophalen Zustände und chaotischen Verhältnisse“ im Haus an der Hagener Straße herrschten. So saß ein 35-jähriger Mitbewohner des Angeklagten, der als Zeuge vernommen wurde, bereits sechs Wochen in Haft, weil er gegenüber dem Angeklagten handgreiflich wurde. Streit, Auseinandersetzungen und Bettelei schienen im Haus zum Alltag zu gehören. Gärtner deutete bereits an, dass der Prozess zeigen wird, dass sein Mandant von Mitbewohnern teils körperlich und seelisch gequält wurde.

Bereits am ersten Verhandlungstag hatte der Angeklagte ein Teilgeständnis abgelegt (OA berichtete). Gärtner geht aufgrund der schwierigen Verhältnisse, die am Wohnort des 57-Jährigen herrschten und die es nun zu klären gilt, von weiteren fünf anstrengenden Verhandlungstagen aus. Das Urteil wird im Februar erwartet.

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