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Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für 2015 beantragen

Red; 30. Sep 2014, 16:50 Uhr
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Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für 2015 beantragen

Red; 30. Sep 2014, 16:50 Uhr
Oberberg - Das Finanazamt informiert über die Vorgehensweise beim Lohnsteuerermäßigungsverfahren.
Jetzt besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2015 zu beantragen. "Auch in diesem Jahr sollten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer prüfen, ob sie durch die Berücksichtigung eines Freibetrags ihre monatliche Steuerbelastung mindern können", sagte Stefanie Dißmann, stellvertretende Leiterin des Finanzamts Gummersbach.

Dabei wies Dißmann auf die Vorteile des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens hin. Dadurch, dass der Arbeitgeber den vom Finanzamt bestätigten Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, erhöhe sich das monatliche Nettoeinkommen. "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können so früher über ihr Geld verfügen und müssen nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, um Erstattungsansprüche mit der Steuererklärung geltend zu machen", erklärte Dißmann weiter.


Die Freibeträge sowie alle für die Berechnung der Lohnsteuer wichtigen Daten werden nicht mehr wie früher auf der Papier-Lohnsteuerkarte abgedruckt, sondern nun als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gespeichert und den Arbeitgebern elektronisch zum Abruf bereitgestellt.


Wer Freibeträge oder andere Ermäßigungsgründe berücksichtigen lassen möchte, kann ab sofort beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen entsprechenden Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Die Anträge können auch auf dem Postweg gestellt werden. Die dafür erforderlichen Formulare sind nicht nur im Finanzamt, sondern auch im Internet unter www.finanzamt-gummersbach.de erhältlich.

Um Nachfragen des Finanzamts zu vermeiden, sollten alle erforderlichen Unterlagen und Belege direkt zusammen mit dem Antrag beim Finanzamt eingereicht werden. Wer für 2014 bisher noch keinen Ermäßigungsantrag gestellt hat, kann dies bis spätestens zum 30. November nachholen.
  
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