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Wenn der Tod plötzlich zuschlägt: Hilfe für Angehörige

Externer Beitrag; 18. Dec 2017, 12:50 Uhr
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Wenn der Tod plötzlich zuschlägt: Hilfe für Angehörige

Externer Beitrag; 18. Dec 2017, 12:50 Uhr
Oberberg - Längst nicht immer geht dem Tod eine lange Krankheit oder hohes Alter voraus, die den Angehörigen Zeit lassen, sich darauf vorzubereiten. Dann ist es wichtig, dass man trotz aller Trauer an die Organisation der wichtigsten Dinge denkt.
Binnen Sekunden kann das eigene Leben eine dramatische Wendung nehmen. Man sitzt auf der Arbeit, als plötzlich Beamte der Polizei eintreten und einen informieren, dass der Partner einen tödlichen Verkehrsunfall hatte. Ein alleinlebender Elternteil kann stolpern und so unglücklich fallen, dass der Tod binnen Sekunden eintritt und jede Hilfe zu spät kommt. Der Tod gehört zum Leben dazu und er ist nie etwas, mit dem man sich zu Lebzeiten gerne befasst. Doch gerade wenn er überraschend zuschlägt, wie ganz aktuell in Wiehl geschehen, wirkt er besonders erschreckend und hinterlässt Fassungs- und Handlungslosigkeit. Der folgende Artikel will ein Ratgeber für eine solch aufkommende Situation sein.  

1. Kontrolliertes Durchatmen
Ganz gleich ob einem gerade Polizisten eine Todesnachricht überbracht haben oder man selbst einen Elternteil oder Freund tot aufgefunden hat: In jedem Fall wird dieses Ereignis einen Schock auslösen. Ein großes Risiko ist Hyperventilation. Dabei atmen wir ob der Stresssituation zu schnell und geraten in Luftnot; es droht Ohnmacht und Lebensgefahr.

In dieser Situation ist es immens wichtig, dass man eine sogenannte Angst-Atmung ausübt. Man muss sich zwingen, höchstens sechsmal pro Minute einzuatmen. Das verhindert nicht nur das Hyperventilieren sondern sorgt auch dafür, dass unser Geist sich auf etwas konzentrieren kann statt kopflos etwas vielleicht völlig falsches zu tun oder weiter in Panik zu geraten; es wirkt beruhigend.

2. Alarmierung
Sollte man selbst den Toten entdeckt haben ist es nun wichtig, die richtigen Stellen zu alarmieren. Das sind Feuerwehr oder Rettungsdienst, die man unter 112 (nicht 110, die Polizei ist nicht zuständig) erreicht. Zur Information am besten folgende Reihenfolge einhalten: „Wohnort, Straße, Hausnummer, eigener Name, ich habe gerade (Person) in leblosem Zustand angetroffen, bitte schicken Sie einen Krankenwagen“.

Erst danach kann man die Vitalzeichen überprüfen um sich selbst zu vergewissern. Sollten sich jedoch offensichtlich unzweifelhafte Anzeichen des Todes wie: Unnatürlich kalte Haut, Leichenflecken auf zum Boden gerichteten Hautpartien, Leichenstarre zeigen, bitte die Person nicht verlagern. Denn bei Stürzen oder ähnlichen Todesursachen wird der Notarzt in jedem Fall „Todesursache unbekannt“ diagnostizieren. Dadurch setzt er einen Automatismus in Gang, der die Kripo zwingend auf den Plan ruft. Damit diese ihre Arbeit tun kann und es nicht noch falsche Verdachtsmomente gibt, muss die Leiche so liegen, wie man sie vorgefunden hat.

3. Sterbeurkunde
Der Arzt wird in jedem Fall einen Totenschein ausstellen. Mit diesem muss man nun binnen 72 Stunden die Gemeindeverwaltung des Ortes aufsuchen, in der der Tod festgestellt wurde. Wenn das bspw. in Gummersbach war, wäre das Standesamt auf dem Rathausplatz zuständig. Dazu braucht es zusätzliche Unterlagen des Toten, je nachdem, welchen Status er hatte:
- Ledig/verpartnert: Totenschein, Personalausweis, Geburtsurkunde
- Verheiratet: Totenschein, Personalausweis, Familienstammbuch
- Geschieden: Totenschein Personalausweis, Familienstammbuch, Scheidungsurteil
- Verwitwet: Totenschein, Personalausweis, Familienstammbuch, Sterbeurkunde des Ehepartners

Wichtig 1: Es gibt insgesamt vier Phasen der Trauerbewältigung. Jetzt befindet man sich entweder in Phase 1 und will den Verlust ob des Schocks nicht wahrhaben, oder in Phase 2 und unterliegt sehr starken Gefühlsschwankungen. Beides ist keine gute Ausgangssituation, um damit einen so wichtigen Amtsgang zu unternehmen. Die Sterbeurkunde sollte von jemand anderem beantragt werden; mit den Unterlagen und einer Einverständniserklärung können das auch Nachbarn oder entferntere Familienmitglieder tun.

Wichtig 2: Es werden für die Bestattung, Versicherungen, Grundbuchänderungen usw. mehrere beglaubigte Exemplare, einfache Kopien reichen nicht, der Sterbeurkunde benötigt. Bei diesem Termin sollte man sich also eine ausreichende Zahl, zehn oder zwölf Stück, davon ausstellen lassen, um Querelen zu vermeiden.



4. Versicherungen
Auch wenn einem bei einem plötzlichen Todesfall der Sinn nicht danach steht, sich mit Unterlagen zu befassen, gibt es zumindest bei der Unfallversicherung die Pflicht, dass ein unfallbedingter Todesfall binnen 48 Stunden anzuzeigen ist. In der Regel geht das telefonisch. Mit den entsprechenden Lebensdaten ist auch keine Versichertennummer notwendig. Allerdings sollte man auch alle anderen Versicherungen des Verstorbenen binnen 72 Stunden informieren. Das gilt nicht nur für eventuelle Lebens- und Sterbegeldversicherungen, die in diesem Fall Geld auszahlen, sondern auch für „normale“ Versicherungen, für die ansonsten überflüssig Beiträge bezahlt werden müssen.  

5. Bestatter
Das Bestattungsunternehmen zu beauftragen ist der letzte „Pflichttermin“, den man kurz nach dem Tod wahrzunehmen hat. Das Nordrhein-Westfälischen Bestattungsgesetz verlangt, dass binnen 36 Stunden die Leiche vom Fundort oder dem Krankenhaus in eine Leichenhalle überführt werden muss. Allerdings geht es auch hier weniger streng zu: Es reicht, einen Bestatter telefonisch zu informieren. Über die Beisetzung und alles Weitere wird zu einem späteren Zeitpunkt gesprochen.

6. Informieren & delegieren
Auch wenn bei den vorherigen Punkten Fristen erwähnt wurden, so ist es doch in der Praxis oft so, dass bis auf Teile von Punkt vier all diese Termine binnen 24 Stunden abgeleistet werden. Das ist für Angehörige eine echte Mammutleistung, bei der zu dem Schock des Todes noch eine Menge an Stress hinzukommt.

Das alles zehrt sehr stark an einem und kann auch eine wirksame Trauerarbeit verhindern. Aus diesem Grund ist es sehr ratsam, selbst wenn es sich beim Verstorbenen um den eigenen Partner handelte, sich nicht zu zwingen all die Aufgaben im Alleingang zu bewältigen; das ist weder sinnvoll noch macht es für den Toten irgendeinen Unterschied wer seine Unterlagen an wen weitergibt.

Natürlich wird man die engsten Angehörigen und Freunde des Verstorbenen selbst informieren wollen. Allerdings sollte man bedenken, dass man auch ihnen damit einen Schock versetzt. Daher kann es hilfreich sein, sich schon lange vorher einmal die Vorgehensweise der Profis anzuschauen. Dort ist es beispielsweise Usus, bei einem telefonischen Anruf den Empfänger anfangs auf eine „schlimme Nachricht“ vorzubereiten. Zudem sollte man keinesfalls um den heißen Brei herumreden. Und auch wenn es heute bei vielen Menschen normal erscheint: Textnachrichten sind keinesfalls der richtige Weg. Zumindest nicht wenn es sich um Menschen handelt, die den Verstorbenen sehr gut gekannt haben.

7. Arbeitgeber
Der Tod ist fast immer auch eine arbeitsrechtliche Angelegenheit. Denn zumindest man selbst hat, je nachdem in welchem Verhältnis man zum Verstorbenen stand, Anspruch auf Sonderurlaub von seiner Arbeit:
- Tod des Ehegatten/Lebenspartners: 3 Tage
- Tod der Eltern, Geschwister, Schwiegereltern und Kinder: 2 Tage
- Großeltern: 1 Tag

Die Betonung liegt dabei aber auf Sonderurlaub, die wenigsten Arbeitgeber werden in einer solchen Situation keinen zusätzlichen Urlaub gewähren.

Falls der Verstorbene selbst jedoch noch berufstätig war, sollte man sich telefonisch an dessen Arbeitgeber wenden. Ansprechpartner ist hier der Abteilungsleiter bzw. der unmittelbare Vorgesetzte. Falls man selbst nicht weiß, um wen es sich dabei handelt, wählt man einfach die Firmennummer und bittet „Kann ich bitte den direkten Vorgesetzten von XYZ sprechen?“. Keinesfalls sollte man erwähnen, dass es sich um einen Todesfall handelt. Diese Nachricht in Abteilung oder Unternehmen bekannt zu geben, ist Aufgabe des Vorgesetzten.

8. Weiteres
Sind all diese Punkte abgehakt, gilt einmal mehr, dass man sich nicht zusätzlich mit Arbeit überladen sollte. Natürlich will die Trauerfeier geplant werden, ein Sarg ausgesucht und die Zeremonie durchgesprochen werden. Aber alles mit Bedacht, nichts muss alleine bewältigt werden. Freunde und Familie helfen bestimmt gerne, sofern sie gefragt werden. Zwischen all der Organisation muss auch die Zeit gefunden werden, um zu trauern.
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