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Pflegegrad…..wie geht das?

Anzeige; 6. Oct 2017, 12:25 Uhr
Bild: privat.
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Pflegegrad…..wie geht das?

Anzeige; 6. Oct 2017, 12:25 Uhr
Oberberg - Bei der Definierung der Pflegebedürftigkeit hat sich einiges geändert - Die wichtigsten Dinge zum Thema Pflegegrad werden hier erklärt.
Der Begriff der Pflegebedürftigkeit hat im Jahr 2017 mit dem veränderten Begutachtungssystem eine neue Bedeutung gewonnen. Stand zuvor vor allem die Zeit im Vordergrund, die Minuten zusammengerechnet, stehen nun Aktivitäten und Lebensbereiche im Blickpunkt. Die Einstufung wird am Grad der Selbständigkeit abgebildet. Dabei geht es hauptsächlich um die Feststellung der Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Mit anderen Worten: Es wird bewertet, ob die antragstellende Person den Alltag noch selbständig meistern kann.

  
Wer noch selbständiger ist, wird niedriger eingestuft, als jemand der auf Unterstützung helfender Personen angewiesen ist. Dabei werden sechs Lebensbereiche betrachtet und gewichtet. Pro Lebensbereich gibt es einen Prozentwert, am Schluss werden die ermittelten Prozentwerte summiert und der Pflegegrad ermittelt. (Siehe Schaubild )
 
[Zum Vergrößern bitte anklicken.]

Mit dem Begutachtungsinstrument werden körperliche, psychische und kognitive Beeinträchtigungen begutachtet und vergleichbar gemessen. So erhalten antragstellende Menschen in ihrer Pflegebedürftigkeit passgenaue Leistungen. Interessant ist dabei, dass es nicht allein um die Pflege geht, sondern bei der Einstufung ebenfalls jeder Antragsteller ein Betreuungsgeld zur Verfügung gestellt bekommt. So können Begleitungen zu Ärzten, Ämtern, Einkäufen oder Kirchen- und Konzertbesuche ermöglicht werden. Dies ist von großer Bedeutung für Menschen mit steigender Hilfebedürftigkeit, für dementiell erkrankte Menschen und gleichzeitig ein Gewinn für deren Lebensqualität. Ein Teil der Pflegeleistungen können ebenfalls in Betreuungsleistungen umgewandelt werden.

[Die unterschiedliche Einteilung von Pflegegraden (PG).] 

Wer begutachtet eigentlich und wo passiert die Begutachtung?
Die Gutachter sind ausgebildete Ärzte sowie Pflegefachkräfte. Sie werden vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), vom sozialmedizinischen Dienst der Knappschaft (SMD) und dem Dienst der privaten Kranken- und Pflegeversicherungen (Mediproof) beantragt. Begutachtet wird im Rahmen eines Hausbesuches bei Ihnen und es wird sich ein Bild von Ihrer Selbständigkeit und Ihren Fähigkeiten gemacht.

Dabei schauen sich die Begutachter auch Ihren Wohnbereich an und beraten sie zu Hilfsmitteln zum Beispiel Rollatoren, Toilettenstühlen, Pflegebetten, Haltegriffen uns so weiter. Hilfreich ist es immer, eine Person Ihres Vertrauens dabei zu haben oder auch eine Pflegefachkraft Ihres Pflegedienstes oder dem Pflegedienst Ihrer Wahl. Bei Fragen zum Thema der Einstufung und Höherstufung in Pflegegrade bei steigender Hilfebedürftigkeit wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Pflegedienst oder Ihre Kranken- und Pflegekasse.

Ihre Ira Müller

Einrichtungsleitung Diakoniestation Hückeswagen, Bergisch Born und Wipperfürth

Tel.   02192/85 99 440
  
E-Mail: info@ds-hueckeswagen.de

Wer sich hinter www.diakonie-oberberg.de verbirgt, erfahren sie hier.     
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