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Fördergelder für 'Soziale Arbeit an Schulen' bewilligt

Red; 14. Dec 2018, 21:45 Uhr
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Fördergelder für 'Soziale Arbeit an Schulen' bewilligt

Red; 14. Dec 2018, 21:45 Uhr
Oberberg - Oberbergischer Kreis erhält mehr als 800.000 € (AKTUALISIERT).
Regierungspräsidentin Gisela Walsken bewilligt für das Jahr 2019 und 2020 den Kommunen in der Region rund 20 Millionen Euro an Zuwendungen für Maßnahmen aus dem Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen „Soziale Arbeit an Schulen“. Aus diesem Programm werden dem Oberbergischen Kreis rund 859.000 Euro für die Finanzierung von entsprechenden Personalstellen bewilligt. Die Gelder werden durch die Kreise und kreisfreien Städte teilweise an andere Kommunen und Organisationen sowie Vereine weitergeleitet.

Die Zielgruppe der Landesförderung sind Kinder und Jugendliche in der Region, bei denen soziale Benachteiligungen ausgeglichen und gleiche Chancen auf Bildung hergestellt werden sollen. Insbesondere sollen die Bereitschaft und die Voraussetzungen zum Lernen gefördert und damit der Schulerfolg erhöht werden. Im Ergebnis wird den betroffenen Kindern und Jugendlichen der Einstieg in Ausbildung und Beruf erleichtert und verbessert.


Das Förderprogramm des Landes NRW „Soziale Arbeit an Schulen“ gibt es seit 2015 und ist das Nachfolgeprogramm der bis dahin vom Bund für „zusätzliche Schulsozialarbeit“ bereit gestellte Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II beziehungsweise SGB XII). Die finanziellen Leistungen aus dem Förderprogramm des Landes gehen jährlich an die Kreise und kreisfreien Städte in NRW und sind im Landeshaushalt bis ins Jahr 2020 sichergestellt.

Dem Oberbergischen Kreis fließen für seine Kommunen aus dem Förderprogramm jährlich rund 430.000 € zu. Die Mittelverwendung obliegt dem Kreisjugendamt und den vier Stadtjugendämtern im Kreis. Die Verwendung der Fördermittel in den Kommunen orientiert sich an der Zahl der bildungs- und teilhabeberechtigten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Entsprechend fließen dem Stadtjugendamt Gummersbach in den Jahren 2019 und 2020 jeweils rund 80.000 €, dem Stadtjugendamt Radevormwald rund 30.000 €, dem Stadtjugendamt Wiehl rund 24.000 €, dem Stadtjugendamt Wipperfürth rund 26.000 € und dem Kreisjugendamt für seine neun Kommunen rund 270.000 € zur Verwendung zu.

Mit diesen Fördergeldern werden mit Blick auf die regional durchaus unterschiedlichen Bedarfslagen neben der vielerorts bereits bestehenden „originären Schulsozialarbeit“ der Schulträger weitere Angebote ermöglicht und finanziert, welche sich im Schwerpunkt dem besonderen Bedarf der bildungs- und teilhabeberechtigten Kinder und Jugendlichen widmen. Die Angebote dieser „Sozialen Arbeit an Schulen“ sind durchaus unterschiedlich ausgeprägt. Sie reichen von der 1:1-Finanzierung ganzer Planstellen bis hin zu individuellen Unterstützungs- und Beratungsangeboten an einzelnen Schulen, die konkret und individuell mit Schulleitungen/OGS-Leitungen erarbeitet und abgestimmt sind.

In den Kommunen des Kreisjugendamts basiert die „Soziale Arbeit an Schulen“ auf dem vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen und mit dem Land (als Geldgeber) abgestimmten Konzept „Strukturierte Schulsozialarbeit im Oberbergischen Kreis“ und wird weitgehend durch Fachkräfte der freien Jugendhilfeträger „Decker Sozialraummanagement“ und „Caritas Kreisverband Oberbergischer Kreis“ angeboten und erbracht.
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