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Mindestlohn: NGG beklagt fehlende Kontrollen

Red; 29. May 2017, 13:50 Uhr
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Mindestlohn: NGG beklagt fehlende Kontrollen

Red; 29. May 2017, 13:50 Uhr
Oberberg - Kölner Zoll habe 2016 3,4 Prozent aller Hotels und Gaststätten kontrolliert – Dunkelziffer der Verstöße gegen Mindestlohn-Gesetz sei auch im Oberbergischen hoch.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat Kritik an fehlenden Zoll-Kontrollen im Oberbergischen geübt. Verstöße gegen den Mindestlohn würden in der Region zu selten geahndet – vor allem im Gastgewerbe. Nach Angaben der NGG kontrollierte das Hauptzollamt Köln 2016 nur 192 Gastronomie-Betriebe. Das seien lediglich 3,4 Prozent aller Hotels und Gaststätten, für die die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Kölner Zoll zuständig sei. Im Jahr zuvor hätten die Beamten 203 Betriebe im Gastgewerbe geprüft. Allein im Oberbergischen Kreis zähle die Branche 355 Betriebe. Insgesamt habe das Hauptzollamt Köln im vergangenen Jahr 1.021 Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, Lohn-Prellerei und Betrug bei der Sozialversicherung kontrolliert. Wegen Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn hätten die Kontrolleure dabei Bußgelder in Höhe von 430.000 € verhängt und 74 Ermittlungsverfahren eingeleitet – 43 davon im Gastgewerbe, so die NGG.  


NGG-Geschäftsführer Mohamed Boudih nannte die Zahlen „alarmierend“: „Von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Anfang 2015 sollten die Beschäftigten im Gastgewerbe besonders profitieren. Aber viele Kellner, Köche und Co. gehen offenbar leer aus. 43 eingeleitete Ermittlungsverfahren bei nur 192 geprüften Betrieben zeigen, dass die Zahl der Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten den Mindestlohn vorenthalten, noch immer viel zu hoch ist.“ Seit September 2016 gilt im NRW-Gastgewerbe ein eigener allgemeinverbindlicher Mindestlohn von neun Euro pro Stunde.
  
Der Zoll müsse seine Kontrollen auch im Oberbergischen Kreis nun dringend ausweiten, fordert Boudih, und besonders die Dokumentation der Arbeitszeiten im Blick haben. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, der Mindestlohn gelte nur auf dem Papier. „Je stärker der Zoll kontrolliert, umso mehr steigt das Risiko für Arbeitgeber, bei Tricksereien erwischt zu werden. Die Politik hat den Mindestlohn per Gesetz vorgeschrieben. Jetzt muss sie endlich dafür sorgen, dass er überall eingehalten wird.“ Bundesweit sei die Zahl der Zoll-Kontrollen im Gastgewerbe nach Angaben des Bundesfinanzministeriums allein 2016 um 17 Prozent gesunken. Die NGG zweifelt dabei an einem „ernsthaften Interesse des Ministeriums, künftig mehr zu kontrollieren“. Stattdessen habe sich Finanzminister Schäuble zuletzt für eine Lockerung des Arbeitszeitgesetzes und tägliche Arbeitszeiten von bis zu 13 Stunden im Gastgewerbe ausgesprochen. Mohamed Boudih befürchtet, so könnte „täglicher Gesetzesbruch legalisiert werden“. Dem erteilt die NGG eine Absage. Entscheidend seien mehr Kontrollen: „Wenn wenig kontrolliert wird, blüht ein Schwarzmarkt mit der Arbeit und dem Staat entgehen Millionen.“


Die Gewerkschaft fordert deutlich mehr Personal für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, um wieder auf ein „ordentliches Kontroll-Level“ zu kommen. Boudih: „Bei der Einführung des Mindestlohns hatte die Bundesregierung 1.600 zusätzliche Kontrolleure versprochen. Davon ist bislang weit und breit nichts zu sehen.“
  
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