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Bildungsurlaub jetzt auch für Azubis

Red; 2. Mar 2015, 14:22 Uhr
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Bildungsurlaub jetzt auch für Azubis

Red; 2. Mar 2015, 14:22 Uhr
Oberberg – Der Deutsche Gewerkschaftsbund weist darauf hin, dass seit Dezember 2014 auch Auszubildende ein Recht auf Bildungsurlaub haben.
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) regelt die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Darauf hat laut Gesetz jeder Beschäftigte fünf Tage im Jahr Anspruch. Die Gewerkschaften haben sich jahrelang dafür eingesetzt, dass auch Auszubildende in das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz aufgenommen werden. Am 3. Dezember vergangenen Jahres hat der Nordrhein-Westfälische Landtag auf Antrag von SPD und Grünen eine Novellierung des AWbG NRW beschlossen. Demnach haben auch Auszubildende einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub, worauf der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) der Region Köln-Bonn hinweist.


Wer eine Ausbildung in einem Beruf des Berufsbildungsgesetzes (BBIG), der Handwerksordnung (HwO) oder einem vergleichbaren beruflichen Bildungsgang, beispielsweise einen Pflegeberuf, macht, kann Bildungsurlaub beantragen, wenn der Ausbildungsbetrieb mindestens zehn Mitarbeiter beschäftigt. Dann existiert ein Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub. Hat der Betrieb weniger als zehn Beschäftigte ist Bildungsurlaub eine freiwillige Leistung des Ausbildungsbetriebs. Für die Dauer der Ausbildung stehen dem Lehrling fünf Arbeitstage Bildungsurlaub zu. Einem Bildungsurlaub im letzten Drittel der Ausbildung müssen der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule zustimmen. Die Antragsunterlagen händigt der Veranstaltende des Seminars aus. Diese müssen spätestens sechs Wochen vor dem Seminar beim Ausbildungsbetrieb eingereicht werden.
  
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