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Worauf sich Verbraucher 2015 einstellen müssen

Red; 18. Dec 2014, 15:20 Uhr
Bild: privat --- Einiges neu zu rechnen gibt es im Jahr 2015: Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen sinken, die Post schlägt beim Porto auf, die Rundfunkgebühren sinken…
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Worauf sich Verbraucher 2015 einstellen müssen

Red; 18. Dec 2014, 15:20 Uhr
Oberberg – Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat einen Überblick mit den wichtigsten Änderungen im neuen Jahr zusammengestellt.
Wer Unterhalt zahlen muss, kann sich 2015 über einen höheren Selbstbehalt freuen. Facebook kommt seinen Nutzern abermals mit neuen Bedingungen „entgegen“, die der Firma noch mehr Rechte einräumen. Das „Elterngeld plus" bringt Partnerschaftsbonus, flexible Auszeiten und Mehrlingszuschlag. Zwar sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, dafür können die Krankenkassen aber einen individuellen prozentualen Zusatzbeitrag verlangen. Ab November müssen Vermieter den Ein- und Auszug von Mietern wieder beim Einwohnermeldeamt bestätigen. Erneut hat der Finanzminister den garantierten Zins bei Lebensversicherungen reduziert: auf nur noch 1,25 Prozent.


Banken und Sparkassen führen die Kirchensteuer auf Kapitalerträge ihrer Kunden künftig sofort ab. Schwarzfahren wird voraussichtlich im Frühjahr teurer. Autofahrer dürfen ab 2015 beim Umzug ihr Autokennzeichen mitnehmen. Die Post schlägt beim Porto auf. Dafür sinkt der Rundfunkbeitrag um 48 Cent im Monat. Aufgestocktes Pflegegeld, Verbesserungen für Demenzkranke und höhere Zuschüsse für Umbauten sind nur drei der vielen Neuerungen der Pflegereform. Des Weiteren darf eine Reihe von Konservierungsstoffen in Cremes für den Windelbereich nicht mehr verwendet werden und im neuen Jahr wird das 0,15-Liter-Glas kommen.

Den kompletten Überblick gibt es im Internet auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW unter www.vz-nrw.de/2015 zum Lesen und Herunterladen.
  
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