Archiv

UWG entfacht Wahl-Knatsch - Beschwerde abgeschmettert

bv; 24. Apr 2014, 16:40 Uhr
ARCHIV

UWG entfacht Wahl-Knatsch - Beschwerde abgeschmettert

bv; 24. Apr 2014, 16:40 Uhr
Waldbröl – Wählergemeinschaft zweifelt an Rechtmäßigkeit der Kandidatur der sozial-liberalen Bürgermeisterkandidatin – Kreiswahlausschuss weist Beschwerde zurück (AKTUALISIERT).
Muss eine parteilose Kandidatin, die aber von Parteien bei einer Wahl unterstützt wird, Unterstützerunterschriften beibringen? Mit dieser Frage hat sich heute der Kreiswahlausschuss befasst. In Waldbröl nämlich ist die Unabhängige Wählergemeinschaft sauer über die Kandidatur von Larissa Weber (Bild), die von SPD und FDP ins Rennen um das Bürgermeisteramt geschickt wird. Die UWG mutmaßt einen Gesetzesverstoß und hat Einspruch gegen die Kandidatur Webers eingelegt.

Die Kandidatin sei als unabhängige Kandidatin zu werten und obliege deshalb den Vorschriften für Einzelbewerber. Letztere müssen Unterstützerunterschriften beibringen. Darauf sei aber bei Larissa Weber verzichtet worden, da SPD und FDP den Wahlvorschlag eingereicht hätten. Für die UWG ein Gesetzesverstoß. „Die Wähler werden in die Irre geführt. Es kann nicht unterschieden werden zwischen dem unabhängigen Bürgermeisterkandidaten Paul Giebeler der Unabhängigen Wählergemeinschaft Waldbröl und der sich selbst als unabhängig darstellenden Kandidatin Larissa Weber“, heißt es in dem Einspruchschreiben der UWG.

Für den Waldbröler SPD-Fraktionschef Bernd Kronenberg ein „wahltaktisch motiviertes, durchsichtiges Manöver“. Die UWG selbst habe im Waldbröler Wahlausschuss allen Kandidaturen zugestimmt und auch die Stadtverwaltung sehe überhaupt keine Hinderungsgründe. „Ich kann dieses Verhalten der UWG nicht nachvollziehen. Larissa Weber ist von SPD und FDP offiziell bestimmt worden, weil sie die Interessen aller Waldbröler am besten bündeln kann“, so Kronenberg.

Soeben hat der Kreiswahlausschuss die Beschwerde zurückgewiesen, "da sie sowohl formell als auch in der Sache unbegründet ist", hieß es in einer Stellungnahme aus dem Kreishaus. Die Beschlussfassung sei bei einer Gegenstimme mehrheitlich erfolgt und für die Aufstellung der Bewerber endgültig.
WERBUNG