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Zwei Jahre Haft wegen fahrlässiger Brandstiftung

nh; 12. Oct 2018, 11:40 Uhr
Archivbild: Michael Kleinjung --- Am 20. November 2017 brannte dieses Gebäude in Gummersbach-Dümmlinghausen. Ein 45-jähriger Hausbewohner wurde gestern wegen fahrlässiger Brandstiftung zu zwei Jahren Haft verurteilt.
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Zwei Jahre Haft wegen fahrlässiger Brandstiftung

nh; 12. Oct 2018, 11:40 Uhr
Gummersbach - Das Amtsgericht Gummersbach verurteilte gestern einen 45-Jährigen zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe - Er sei für einen Brand verantwortlich, der im November 2017 ein Haus zerstörte und Menschleben gefährdete.
Von Nils Hühn

Am 20. November 2017 brannte in Gummersbach-Dümmlinghausen ein Drei-Parteien-Haus (OA berichtete). Durch den Brand entstanden massive Schäden. Wie das Feuer ausbrechen konnte, beschäftigte gestern das Gummersbacher Amtsgericht. Angeklagt waren ein 45-jähriger Hausbewohner sowie seine 33-jährige Lebensgefährtin, die gleichzeitig Miteigentümerin der Immobilie ist. Die Staatsanwaltschaft warf dem Pärchen fahrlässige Brandstiftung vor, da sie einen nicht abgenommenen Kamin befeuert hätten, der schließlich das Haus in Brand gesteckt habe.

Die Angeklagten bestritten, dass sie den Kamin regelmäßig benutzten. Lediglich zu Testzwecken habe der 45-Jährige wenige Tage vor dem Unglück ein paar Holzscheite angezündet, um zu sehen, wie der Rauch abzieht. Am besagten Abend habe der Kamin nicht gebrannt. Die direkten Nachbarn sagten als Zeugen aus. Ein 39-jähriger Familienvater erinnerte sich noch gut an den Novemberabend, als er seine Tochter bettfertig machte und plötzlich Rauch an der Zimmerdecke bemerkte. Schnell brachte er sich, sein Kind und seinen Vater in Sicherheit.

Der von der Versicherung beauftragte Brandsachverständige und auch der Brandermittler der Polizei waren sich einig, dass das Feuer seinen Ursprung am Kamin hatte. Über den defekten Abzug, der nach Aussage der Schornsteinfeger nicht hätte betrieben werden dürfen, und seit 2015 stillgelegt war, gelangten heiße Rauchgase in die Zwischendecke und entzündeten den Dachstuhl. Die nur halb abgebrannten Holzscheite im Kamin mussten laut der Experten durch den Löschschaum der Feuerwehr gelöscht sein. Diverse Utensilien im Bereich der Feuerstelle würden ebenfalls für einen regelmäßigen Betrieb sprechen.

Die Angeklagten behaupteten allerdings, dass sie die Wohnung mit Heizlüftern beheizten, um Energiekosten zu sparen. Im 80 Quadratmeter großen Wohnbereich fehlten aber solche Lüfter und die Zentralheizung war ausgeschaltet. Bei der Untersuchung der Brandstelle entdeckten die Brandermittler und der Energieversorger, dass die Stromversorgung am Zähler vorbeigeführt wurde. Außerdem fanden sie eine Cannabisplantage. Aber diese Vergehen wurden gestern nicht verhandelt. Zu diesen Punkten könnte die Staatsanwaltschaft jedoch noch tätig werden. Gestern ging es ausschließlich um die Frage, wer für den Brand verantwortlich sei.

Der 45-Jährige, der 24 Einträge im Strafregister hat und bereits mehrere Jahre im Gefängnis saß, erzählte nach den Berichten der Sachverständigen von einem Marder, der möglicherweise die Elektrik beschädigt habe. Ungeachtet dessen forderte der Staatsanwalt wegen fahrlässiger Brandstiftung für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Für die Angeklagte beantragte er Freispruch, da diese am Tatabend arbeiten war und es nicht nachweisbar sei, dass sie davon wusste, dass ihr Lebensgefährte den Kamin regelmäßig betrieb.

Richter Ulrich Neef und die beiden Schöffen folgten nach ihrer Beratung den Ausführungen des Staatsanwalts und erkannten die Schuld des 45-Jährigen. Allerdings setzten sie das Strafmaß rauf und verhängten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Seit ziemlich genau 30 Jahren stand der 45-Jährige immer wieder vor dem Richter und seine Glaubwürdigkeit zweifelte das Gericht stark an. Er habe keinerlei Reue gezeigt, wobei er mit seinem Handeln das Leben von zwei Männern und einem kleinen Mädchen gefährdet habe. Und das alles nur, um Heizkosten zu sparen. Das eingegangene Risiko sei viel zu hoch gewesen und nur mit viel Glück sei nicht noch Schlimmeres passiert.

Der Anwalt des 45-Jährigen kündigte bereits gestern Berufung an. Die 33-Jährige kann nach dem Freispruch darauf hoffen, dass sie von der Versicherung eine Erstattung des Sachschadens in Höhe von 315.000 € erhält. Trotz dieser Entwicklung sind die Aussichten auf Erfolg verschwindet gering, meinte ein Versicherungsexperte.

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