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Worauf Ferienjobber achten müssen

Red; 19. Jul 2018, 06:22 Uhr
Bild: Tobias Seifert / NGG --- Raus aus dem „Hotel Mama“ – rein ins Kellnerleben: Ferienjobs sind für viele Jugendliche ein wichtiger Zusatzverdienst. Dabei sollten sie aber besonders auf die Arbeitszeiten achten, rät die Gewerkschaft NGG.
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Worauf Ferienjobber achten müssen

Red; 19. Jul 2018, 06:22 Uhr
Oberberg – Laut der Gewerkschaft NGG suchen viele der oberbergischen Gastro-Betriebe noch Saisonkräfte – Im Arbeitsvertrag sollten Aufgaben, Arbeitszeiten und Lohn gerade bei jugendlichen Jobbern klar geregelt sein, rät die Gewerkschaft.
Vier Wochen lang kellnern und das Taschengeld aufbessern: Viele Jugendliche im Oberbergischen Kreis starten jetzt mit dem Ferienjob. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gibt Schülern den Tipp, sich dabei auch über ihre Rechte zu informieren. „Wer zwischen 15 und 17 ist, der darf maximal acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Jugendliche, die länger als sechs Stunden täglich im Restaurant oder an der Bäckertheke jobben, haben außerdem Anspruch auf eine Stunde Pause“, sagt Mohamed Boudih von der NGG Köln. Allein 350 Gastro-Betriebe gibt es im Oberbergischen Kreis – ein großer Teil von ihnen suche noch Saisonkräfte, schätzt Boudih.



Die Gewerkschaft rät, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu machen. „Gerade in der Gastronomie kommt es immer wieder vor, dass Chefs auch mal kreativ werden, wenn es um den Lohn geht. Da werden gern mal Überstunden ,geschlabbert‘ oder Löhne mit Naturalien ,bezahlt‘. Deshalb sollten im Vertrag Aufgaben, Arbeitszeiten und Lohn ganz klar geregelt sein“, sagt Boudih. Der NGG-Geschäftsführer kritisiert hierbei, dass 15- bis 17-Jährige noch immer vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen sind. „Doch auch Schüler sollten mindestens die überall vorgeschriebenen 8,84 Euro pro Stunde bekommen. In Restaurants und Gaststätten müssten es sogar 9,25 Euro sein – so hoch ist nämlich der NRW-Mindestlohn für das Gastgewerbe.“

Ebenfalls wichtig: Riskante Arbeiten, etwa mit Gefahrstoffen, sind für Ferienjobber nach dem Jugendschutzgesetz tabu. Wenn doch einmal etwas passiert, dann greift die Unfallversicherung des Arbeitgebers. Der Schutz gilt ab dem ersten Arbeitstag und auch für den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause. Zudem ist der Ferienjob klar begrenzt – für Schüler auf vier Wochen im Sommer. „Denn am Ende sind die Ferien ja auch zur Erholung da“, so Boudih.
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