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SPD will in der Feste Steuer-Zeichen setzen

bv; 29. May 2018, 11:19 Uhr
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SPD will in der Feste Steuer-Zeichen setzen

bv; 29. May 2018, 11:19 Uhr
Bergneustadt – Bis zur Neuregelung der Grundsteuer-Basis-Berechnung durch den Gesetzgeber wollen die Bergneustädter Sozialdemokraten einen Korrekturfaktor vom Rat beschließen lassen, der die Ungleichbehandlung von Hauseigentümern abmildert.
Von Gerechtigkeit kann keine Rede sein. Bergneustadt hat mit 959 Prozent eine der höchsten Grundsteuerbelastungen im gesamten Land. Das ist an sich schon fernab vom Gleichbehandlungsgrundsatz, den die Verfassung vorschreibt. Und das Bundesverfassungsgericht hat dementsprechend zuletzt im April 2018 in einem Urteil deutlich gemacht, dass die aktuell geltende gesetzliche Regelung verfassungswidrig ist. Allerdings ist dies den Regierungen im Bund und Ländern bereits seit Jahren bekannt – ohne dass sich etwas geändert hätte.

Die SPD Bergneustadt will jetzt mit einem Antrag zur nächsten Ratssitzung mehr innerstädtische Gerechtigkeit bewirken. Man sei in der Pflicht zu handeln und könne nicht mehr länger warten, die Ungleichbehandlung von Gebäuden bis zum Ende einer vom Gericht festgelegten Übergangspflicht hinzunehmen, so SPD-Fraktionsvorsitzender Thomas Stamm (Bild) in einer Mitteilung. Weil die Bewertungsgrundlage von Gebäuden über den sogenannten Einheitswert letztmalig im Jahr 1964 erfolgt sei, würden Eigentümer älterer Häuser verfassungswidrig bevorteilt, so die SPD in ihrem Antrag. Die Sozialdemokraten schlagen vor, bis zu einer endgültigen Regelung durch den Gesetzgeber einen Korrekturfaktor für jedes Bewertungsjahr einzuführen. Im Ergebnis würden Grundstücke und die darauf errichteten Gebäude mit alter Bewertung belastet und neuere Bauobjekte entlastet. Sowohl der Hebesatz wie auch das Steueraufkommen in Bergneustadt blieben unangetastet, die Belastung verteile sich jedoch gerechter, so die SPD.


„Für Bergneustadt setzt eine solche Maßnahme ein Zeichen. Die Belastungen für neues Bauen in unserer Stadt würden geringer und Investitionen in unsere Stadt attraktiver“, meint Fraktionschef Stamm. Man sei sich im Klaren, dass diese Maßnahme keine absolute Gleichbehandlung schaffen werde und man möglicherweise auch die Verwaltung erheblich belaste. Doch müsse das Ziel, verfassungsgerechter zu agieren, Ansporn sein, und zugleich könne man „ein Zeichen für unsere Stadt nach Außen setzen“, so Stamm.
  
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