Archiv

2,5 Jahre Haft für 49-jährigen Gummersbacher

nh; 18. May 2018, 14:45 Uhr
Archivbild.
ARCHIV

2,5 Jahre Haft für 49-jährigen Gummersbacher

nh; 18. May 2018, 14:45 Uhr
Gummersbach - Ein mehrfach vorbestrafter Gummersbacher musste sich heute Vormittag vor dem Amtsgericht Gummersbacher wegen zahlreicher Diebstahldelikte und anderer Straftaten verantworten.
Von Nils Hühn

Relativ desinteressiert verfolgte der 49-jährige Angeklagte die rund eineinhalbstündige Verhandlung vorm Amtsgericht Gummersbach. Als Richter Ulrich Neef das Urteil sprach und den Gummersbacher für 2,5 Jahre hinter Schloss und Riegel schickte, gab es keine Regung im ausgemergelten Gesicht des Mannes. Vielleicht wusste der 49-Jährige, was ihm blüht, schließlich stand er nicht das erste Mal vor Gericht. Seit 1994 musste er sich mindestens alle drei Jahre regelmäßig vor den nordrhein-westfälischen Richtern verantworten und wanderte wegen unterschiedlichster Vergehen, meistens waren es Diebstahldelikte, mehrmals ins Gefängnis.

Bei der heutigen Verhandlung wurden im elf schwere und zwei minderschwere Diebstähle, ein Betrugsfall, zweimal Hausfriedensbruch und einmal Beleidigung vorgeworfen. Die meisten Taten hatte er schon bei der Polizei eingeräumt. Bei vier Vorwürfen bestanden noch Zweifel, weshalb mehrere Zeugen geladen waren. „Alle Vorwürfe wurden in der Beweisaufnahme bestätigt“, sagte Richter Neef in seiner Urteilsbegründung.

Der Staatsanwalt hatte 2,5 Jahre Haft gefordert, da sich der Angeklagte unter dem „Fähnchen der Schuldunfähigkeit“ absolut „dreist“ verhalten habe. In zahlreichen Ladenlokalen in Gummersbach und Marienheide hatte der 49-Jährige zwischen 2016 und 2018 zahlreiche Diebstähle von Kaffee, Tabak, Alkohol oder Kleidung begangenen. Im Jahr 2012 wurde ein Gutachten erstellt, wonach der 49-Jährige unter einer paranoiden Schizophrenie litt und bei zwei Anklagen schuldunfähig gesprochen wurde. Der heutige Sachverständige, Oberarzt der psychiatrischen Tagesklinik in Waldbröl, konnte keine akute Psychose beim Angeklagten ausfindig machen und sprach von einer „ausgebrannten Psychose“. Es gäbe keine Anzeichen für eine Schuldunfähigkeit.

Einzig bei dem Vorfall, wo dem 49-Jährigen Beleidigung vorgeworfen wurde, war er gemindert schuldfähig, da er zu diesem Zeitpunkt unter Alkoholeinfluss stand. An diesem Abend soll er seinen dunkelhäutigen Nachbarn als „Scheiß Neger“ und „Gorilla“ beschimpft haben. Eine Entschuldigung gab es weder nach der Tat noch bei der heutigen Verhandlung. Lediglich eine Erklärung, da ihm sein Portemonnaie gestohlen worden sei. Seine Verteidigerin versuchte zu erklären, dass ihr Mandant häufig dilettantisch vorgegangen sei und die Diebstähle zur Beschaffung von Drogen durchgeführt wurden. Sein Verhalten sei „kleptomanisch“, was der Sachverständige allerdings verneinte. Sie bat um ein „mildes Urteil“, womit sie bei Richter Neef auf taube Ohren stieß, der den Gummersbacher für 30 Monate ins Gefängnis schickte.

Zu dieser Meldung keine Leserkommentare freigeschaltet.
WERBUNG