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Kreis übernimmt OGS-Beiträge

Red; 9. May 2018, 15:56 Uhr
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Kreis übernimmt OGS-Beiträge

Red; 9. May 2018, 15:56 Uhr
Oberberg - Eltern mit geringen Einkommen müssen keine aufwendigen Anträge für Offene Ganztagsgrundschule stellen – Regelung mit oberbergischen Kommunen gefunden.
In einem Gespräch zwischen den oberbergischen Bürgermeistern und der Kreisverwaltung wurde jetzt ein unbürokratischer Weg gefunden, Eltern mit geringen Einkommen von den Beiträgen zur Offenen Ganztagsgrundschule zu befreien. In den Kommunen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes werden Eltern mit einem Einkommen von unter 19.000 € pro Jahr künftig keinen Beitrag für die Betreuung in der Offenen Ganztagsgrundschule zahlen müssen. Diese Regelung entspricht derjenigen im Bereich der Kitas und der Tagespflege. Auch wenn die Satzungen der jeweiligen Kommunen Elternbeiträge zwischen 15 € und 40 € in den untersten Einkommensstufen vorsehen, werden diese ab dem Schuljahr 2018/19 vom Kreisjugendamt getragen. Eine aufwendige Antragsstellung entfällt somit.


"Diese Regelung gilt zunächst für die nächsten drei Jahre. Bis dahin wollen wir die gesetzliche Entwicklung abwarten und gemeinsam mit den Kommunen eine Möglichkeit suchen, die Beitragsbefreiung auf Basis der kommunalen Satzung umzusetzen", sagt der Sozialdezernent des Oberbergischen Kreises, Ralf Schmallenbach. Mit den Bürgermeistern wurde verabredet, dass zur Abwicklung ein regelmäßiger Austausch mit den zuständigen Fachbereichen stattfindet.
  
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