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NVR: Fördergelder auch für Oberberg?

ls; 26. Apr 2018, 15:30 Uhr
Symbolbild --- Von dem Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung könnte auch der ÖPNV im Oberbergischen profitieren.
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NVR: Fördergelder auch für Oberberg?

ls; 26. Apr 2018, 15:30 Uhr
Oberberg - Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) freut sich über einen Zuwendungsbescheid von über 46 Millionen € – Vier Projekte im Oberbergischen könnten davon profitieren.
Von Leif Schmittgen

Kölns Regierungspräsidenten Gisela Walsken überreichte in der vergangenen Woche einen Zuwendungsbescheid über 46.281.457 Millionen € an den Nahverkehr Rheinland (NVR). Teile des Geldes sollen auch nach Oberberg fließen. Vier „förderungsfähige Projekte“ stehen derzeit auf der Liste des NVR, wie dessen Pressesprecher Benjamin Jeschor heute auf Nachfrage mitteilte.   

Das größte förderfähige Projekt sei der von der DB-Netz geplante Neubau eines Bahnübergangs in Engelskirchen Ehereshoven, der 6 Millionen kosten soll. „In der Regel übernehmen wir 90 Prozent der förderfähigen Kosten“, sagte Jeschor. Demnach würden in diesem Fall 5,4 Millionen € nach Ehreshoven wandern. Nicht eingeschlossen seien – wie bei allen Projekten die Planungskosten. „Diese müssen vom Antragssteller selbst getragen, oder aus anderen Töpfen finanziert werden“, erklärte der Pressesprecher das Prozedere.

 

Ebenfalls auf der Antragsliste, stehen der barrierefreie Ausbau der Busbuchten am Gummersbacher Rathaus, hier sollen außerdem neue Fußgängerüberwege entstehen. Die Kosten hierfür liegen bei 194.800 €, 175.300 € wären förderfähig. Barrierefrei ausgebaut werden sollen in der Kreisstadt außerdem die Bushaltestellen „Hahnenkroh“ in Bernberg und „Hesselbach“ (144.800 €/130.300 €), im gleichnamigen Ortsteil.   

Auch im Süden des Kreises soll sich 2018 etwas tun, in Morsbach ist der behindertengerechte Ausbau des Busbahnhofs von der Kommune beantragt worden. Hierzu wurden 172.200 €, veranschlagt, 132.200 € würde der NVR in diesem Fall übernehmen. Alle Anträge wurden in diesem Jahr gestellt und vom NVR als förderfähig eingestuft. Der endgültige Förderantrag müsse laut Jeschor dann noch von den Kommunen, bzw., der DB Netz gestellt werden. „In der Regel wird an der einen oder anderen Stelle nachgebessert, bevor wir den Förderbescheid erteilen“, so der Pressesprecher.  

Die Gesamtmittel sind eine Investitionsförderung nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen, teilt die Bezirksregierung in Köln mit.   
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