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21 Prozent weniger Lohn für Frauen

Red; 19. Mar 2018, 11:59 Uhr
Bild: Businessfotografie Inga Haar --- Der Equal Pay Day markiert symbolisch den Tag, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten, während Männer seit dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden. In Deutschland ist dies der 18. März.
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21 Prozent weniger Lohn für Frauen

Red; 19. Mar 2018, 11:59 Uhr
Oberberg - EU-weit werden Frauen nur in Estland und Tschechien noch stärker benachteiligt als in Deutschland - Gleichstellungsbeauftragte beim Oberbergischen Kreis: „Es gibt noch viel zu tun“.
Der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen ist in Deutschland so groß wie in fast keinem anderen Land der Europäischen Union (EU). Das sogenannte unbereinigte Verdienstgefälle lag in der Bundesrepublik 2016 bei 21,5 Prozent, wie das europäische Statistikamt Eurostat mitteilte. Höher war der Wert nur in Estland (25,3) und Tschechien (21,8). Am geringsten war die gemessene Lohnlücke in Rumänien (5,2), Italien (5,3) und Luxemburg (5,5). Im EU-Durchschnitt lag die Differenz 2016 bei 16,2 Prozent (Quelle: dpa).

„Das sind die Fakten, die uns zeigen, wieviel es für uns noch zu tun gibt!“- Beate Fiedler von der Wirtschaftsförderung und Sabine Steller, Gleichstellungsbeauftragte beim Oberbergischen Kreis, beobachten die Entwicklung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles bereits seit vielen Jahren und sehen, dass Verbesserungen nur marginal eintreten. Mit dem Entgelttransparenzgesetz wurde dem "Handwerkskasten Frauenförderung" deshalb ein weiteres Instrument hinzugefügt.



Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen soll vor allem Frauen dabei unterstützen, ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit künftig besser durchzusetzen. Dafür sieht es folgende Bausteine vor: Einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftige, die Aufforderung von Arbeitgebern zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren sowie eine Berichtspflicht zu Gleichstellung und Entgeltgleichheit.

Mit dem individuellen Auskunftsanspruch haben Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten das Recht zu erfahren, nach welchen Kriterien und Verfahren sie bezahlt werden. Der Auskunftsanspruch gilt seit dem 6. Januar 2018. Die Publikation „Das neue Entgelttransparenzgesetz: Mehr Chancen für Beschäftigte“ liefert nähere Informationen und Musterformulare zur Stellung des Auskunftsanspruchs.

Das Gesetz mit dem sperrigen Namen soll für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern sorgen. Auslöser war der Befund, dass Frauen in Deutschland grundsätzlich weniger verdienen als Männer.
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