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Neuregelung des Gleichstellungsrechts

Red; 20. Oct 2017, 12:03 Uhr
Oberberg Aktuell
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Neuregelung des Gleichstellungsrechts

Red; 20. Oct 2017, 12:03 Uhr
Oberberg Kommunale Mandatsträgerinnen und Gleichstellungsbeauftragte aller Kommunen trafen sich zum Thema: „Neuregelung des Gleichstellungsrechts 2016 – Was ändert sich für die Kommunen?“
Die Regional AG Oberberg, der Zusammenschluss aller kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Oberbergischen Kreis, lud zu einer Diskussionsveranstaltung zum Thema „Neuregelung des Gleichstellungsrechts 2016 – Was ändert sich für Kommunen?“ Im Rahmen der Veranstaltung informierten und diskutierten Politikerinnen und Gleichstellungsbeauftrage im Hohenzollern-Bad. Neben den Gleichstellungsbeauftragten aller Kommunen des Kreises nahmen auch Gleichstellungsbeauftragte aus anderen Behörden und Institutionen teil. Die Politologin und Expertin für das Landesgleichstellungsrecht, Christel Steylaers, stellte die Änderungen vor und zeigte daraus resultierenden Handlungsmöglichkeiten für Kommunalpolitikerinnen auf.

Das Gesetz zur Neuregelung des Gleichstellungsrechts ist im Dezember 2016 in Kraft getreten. Auch auf kommunaler Ebene ergeben sich dadurch Änderungen: Paritätische Gremienbesetzung wird ebenso vorgeschrieben wie geschlechtergerechte Sprache. Gleichstellungsbeauftrage werden in ihren Aufgaben gestärkt. Außerdem wurden die Rahmenbedingungen für die Gleichstellungspläne modifiziert.
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