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Wenn behinderte Menschen erben sollen

Red; 16. Oct 2017, 13:16 Uhr
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Wenn behinderte Menschen erben sollen

Red; 16. Oct 2017, 13:16 Uhr
Bergneustadt - Birgit Verhag, Anwältin für Familienrecht, erklärte im Haus Ilona, wie behinderte Menschen durch eine entsprechende Testamentsgestaltung möglichst gut abgesichert werden können.
Wie kann ich mein behindertes Kind nach meinem Tod möglichst gut absichern? In einer gut besuchten Veranstaltung in Haus Ilona nahm die Kölner Juristin Birgit Verhag zu diesen Fragen Stellung. Begrüßt und als „Freundin des Hauses“ vorgestellt wurde sie von Mechthild Glunz, Vorsitzende des Vereins „Patienten im Wachkoma (PiW).

Im Rahmen der beiden jährlichen offenen Treffen der Selbsthilfegruppe des Vereins stellte die Anwältin für Familienrecht 30 Besuchern das sogenannte „Behindertentestament“ vor. Auch weitere „Profis“, die sich beruflich mit dem Thema befassen, waren der Einladung nach Bergneustadt-Neuenothe gefolgt.
Die Zuhörer erfuhren, warum ein Testamentsvollstrecker nötig ist und was es mit der Vorerbenschaft auf sich hat. „Es ist gut, jetzt einen Weg zu sehen, wie man einen behinderten Angehörigen absichern kann “, so der Tenor aus der aufmerksamen Zuhörerschaft.



Vorträge zu juristischen, pflegerischen und therapeutischen Themen finden zweimal jährlich im Rahmen des monatlich stattfindenden Selbsthilfegruppetreffens im „Haus Ilona“ des Vereins PiW statt. Die Selbsthilfegruppe, zu der neben Angehörigen von Patienten im Wachkoma oder Koma auch Angehörige von Schlaganfall Patienten, Locked-in-Syndrom oder sonstigen schweren Schädel-Hirnverletzungen eingeladen sind, trifft sich jeden ersten Montag eines Monats von 17:30 bis 19 Uhr. Die Treffen werden von Hiltrut Sackewitz und Bea Fischer koordiniert und geleitet, Tel.: 02261/94 94 44.
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