Archivbild: Die Neye-Talsperre.
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Freispruch! Überraschung im Gülle-Prozess
Oberberg - Mangels Beweisen wurde der angeklagte Landwirt freigesprochen - Nur ein Indiz sprach dafür, dass der Angeklagte selbst den Schieber des Güllesilos geöffnet und dadurch eine Umweltkatastrophe herbeigeführt habe.
Von Nils HühnAm heutigen fünften Verhandlungstag im Prozess um den Gülle-Skandal an der Neye-Talsperre vorm Landgericht Hagen gab es eine überraschende Entwicklung. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung beantragten Freispruch. Es war ein Indizienverfahren und im Laufe des Prozesses sind diese zusammengeschmolzen, erklärte David Theile, Richter am Landgericht Hagen und Sprecher des Gerichts. Daher sprach der zuständige Richter den angeklagten Landwirt heute Nachmittag aus Mangel an Beweisen in sämtlichen Anklagepunkten frei.
Der Richter begründete das Urteil, dass man dem Angeklagten nicht eindeutig nachweisen konnte, dass er den Schieber des Güllesilos geöffnet habe. Es hätte auch kein Motiv gegeben, da der Landwirt aus Halver sich mit dem Kreis bereits auf eine Ratenzahlung geeinigt habe und am Tag vor dem Unglück bereits mit der Ausbringung der Gülle begonnen wurde. Nur um sich ein Bußgeld in Höhe von 2.000 zu ersparen, eine solche große Naturkatastrophe in Kauf zu nehmen, traute der Richter dem Landwirt nicht zu.
Lediglich ein Indiz blieb bestehen: Der Angeklagte konnte nicht plausibel erklären, warum er in der Nacht eine SMS geschrieben hatte, in der er von einem Rundgang berichtete und darin schrieb alles läuft. Einen nächtlichen Rundgang hatte ein Mitarbeiter gemacht, der in dem Prozess als Zeuge auftrat und dem nichts Verdächtiges in der besagten Nacht aufgefallen war. Der Landwirt hatte bereits zu Beginn der Verhandlung ins Spiel gebracht, dass es sich um Sabotage handeln könnte. Diese Möglichkeit ist genauso wahrscheinlich, erklärte Gerichtssprecher Theile.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Trotz Freispruchantrages kann die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil einlegen. Während dem Landwirt nun keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr drohen, läuft das zivilrechtliche Verfahren am Landgericht Hagen weiter. Hier drohen dem Landwirt Schadenersatzforderungen.
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