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Gülle-Prozess: Wollte man dem Landwirt schaden?

fj; 29. Sep 2017, 14:57 Uhr
Bild: privat --- Die Neye-Talsperre in Wipperfürth.
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Gülle-Prozess: Wollte man dem Landwirt schaden?

fj; 29. Sep 2017, 14:57 Uhr
Oberberg – Am dritten Prozesstag wurden die beiden Männer befragt, die nach Aussage des angeklagten Landwirts das Güllesilo geöffnet haben könnten – Beide hatten Streit mit dem Angeklagten, der eine drohte ihm sogar.
Etwa 1,7 Millionen Liter Gülle flossen am 18. März in den Neye-Bach in Halver und die Wipperfürther Neyetalsperre. Der Landwirt, aus dessen Silo die Güle stammte, wies die Schuld jedoch von sich. Sowohl in der polizeilichen Vernehmung wie auch am ersten Prozesstag des Indizienprozesses am Landgericht Hagen mutmaßte der Landwirt aus Halver-Kotten, dass es sich bei der Öffnung des Schiebers am Silo – wodurch die Umweltkatastrophe ihren Lauf nahm – um Sabotage handelte (OA berichtete). Konkret verdächtigte er zwei Männer, die nun am dritten Verhandlungstag befragt wurden.

Beim ersten Zeugen handelte es sich um einen ehemaligen Mitarbeiter des Landwirts. Dieser stritt vor Gericht ab, das Güllesilo geöffnet zu haben, gab aber zu, dass er zum Tatzeitpunkt Streit mit dem Landwirt hatte: Der Angestellte hatte seinem Chef eine größere Menge Geld geliehen. Als der dieses nicht zurückzahlte, drohte der Mitarbeiter per SMS sinngemäß: „Gib mir mein Geld zurück, sonst passiert dir was“. Der zweite Zeuge, der von dem Angeklagten ebenfalls verdächtigt wurde, die Tat begangenen zu haben, war ebenfalls Landwirt. „Dieser benachbarte Landwirt führt einen Hof gemeinsam mit seinem Bruder. Beide Brüder sind jedoch zerstritten, unter anderem auch, weil der eine Bruder ein Gülle-Befürworter, der andere – also der Zeuge – aber eine Gülle-Gegner ist“, erklärte Richter Davi Theile. Dieser Streit habe sich dann auch auf den Angeklagten übertragen, worin dieser das Motiv für einen Sabotageakt vermutete.

Der Streit zwischen den beiden Brüdern, so räumte der Zeuge ein, habe dabei ein solches Ausmaß angenommen, dass es unter ihnen bereits zu Sachbeschädigungen und Körperverletzungen gekommen ist. „Das Gericht hat also zwei Zeugen gehört, die vom Angeklagten verdächtigt werden, die Tat begangen zu haben. Dabei hat der eine der Angeklagten gedroht, ‚das etwas passiere‘, der andere hat sich nachweislich bereits Delikten wie Sachbeschädigung und Körperverletzung schuldig gemacht, unter anderem deshalb, weil er gegen das Austragen von Gülle auf den Feldern ist“, fasste Theile zusammen.

Auch wenn sowohl der ehemalige Angestellte als auch der benachbarte Landwirt die Tat abstritten, sieht sich das Gericht nun mehreren Möglichkeiten gegenüber, wie das Silo geöffnet werden konnte. „Und noch gibt es keine Tendenz, welche Variante wahrscheinlicher ist“, brachte es Theile auf den Punkt. Für den Angeklagten sprach auch, dass ein ehemaliger Mitarbeiter und dessen damalige Freundin in besagter Nacht auf dem Hof übernachtet haben. Beiden sei in dieser Nacht und am nächsten Morgen nichts Verdächtiges aufgefallen. Beide Zeugen, so Theile, waren nach Auffassung des Gerichts glaubwürdig. Beim nächsten Verhandlungstag am kommenden Montag werden weitere Zeugen befragt. Dann stehen allerdings die Auswirkungen und Folgen der Umweltkatastrophe im Fokus.

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