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Gülle-Katastrophe: Landwirt droht lange Haftstrafe

Red; 18. Aug 2017, 10:49 Uhr
Archivbild: Die Neye-Talsperre.
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Gülle-Katastrophe: Landwirt droht lange Haftstrafe

Red; 18. Aug 2017, 10:49 Uhr
Oberberg – Das Verfahren um die Gülle-Katastrophe in der Neye-Talsperre beginnt im September vor dem Landgericht Hagen - Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Am Dienstag, 12. September, beginnt vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Hagen die Hauptverhandlung gegen den angeklagten Landwirt, dem vorgeworfen wird, für die Verunreinigung des Neye-Bachs und der Neye-Talsperre mit erheblichen Mengen Gülle im März 2015 verantwortlich gewesen zu sein. Insgesamt sind sieben Verhandlungstermine anberaumt.

Die Staatsanwaltschaft Hagen legt dem angeklagten Landwirt einen besonders schweren Fall der Gewässerverunreinigung und zweifache falsche Verdächtigung zur Last. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Diesen Strafrahmen sieht das Strafgesetzbuch für den Fall der Gewässerverunreinigung in einem besonders schweren Fall vor.

Am 18. März 2015 waren etwa 1,7 Millionen Liter Gülle in den Neye-Bach in Halver-Kotten und die Neye-Talsperre in Wipperfürth gelangt (OA berichtete). Nahezu das komplette tierische und pflanzliche Leben im Neye-Bach sowie in den dort gelegenen Fischteichen starb dadurch ab, unter anderem auf Grund stark erhöhter Ammonium-Stickstoffwerte, die zeitweise circa 800-fach über dem Richtwert lagen. In der Neye-Talsperre kam es zur biologischen Verödung. In diesem Bereich war unter anderem der Ammonium-Stickstoffwert um das 500-fache und die Gesamtphosphat-Phosphorkonzentration um mehr als das 100fache erhöht. Jedoch setzte sich der überwiegende Teil der Gülle an der Staumauer der Talsperre am Boden ab und konnte abgepumpt sowie einem Klärwerk zugeführt werden.



Die Staatsanwaltschaft Hagen wirft dem Angeklagten konkret vor, gegen 1 Uhr auf dem Gelände des von ihm betriebenen Bauernhofes in Halver einen von einem circa 6.000 Kubikmeter fassenden Güllesilo zu einem Pufferbehälter führenden Schlauch abgekoppelt und diesen hangabwärts gelegt zu haben. Dann soll der Angeklagte einen den Schlauch verschließenden Schieber geöffnet haben, um die in dem Silo befindliche Gülle abzulassen. Diese soll sodann hangabwärts über Wiesen, die unterhalb des Güllesilos lagen, über den Neye-Bach in die rund vier Kilometer entfernte Neye-Talsperre geflossen sein. In der Folgezeit soll der Angeklagte zwei verschiedene Personen gegenüber der Polizei zu Unrecht beschuldigt haben, die Tat begangen zu haben. 

Eigentümer der Neye-Talsperre ist der Remscheider Energiedienstleister und Wasserversorger EWR GmbH. Im Zivilverfahren hatte die 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen in einem Grundurteil festgestellt, dass der Landwirt dem Grunde nach verpflichtet ist, für den der EWR entstandenen Schaden aufzukommen. Die zunächst gegen das Urteil eingelegte Berufung hat der Beklagte nach Hinweis des zuständigen Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm, dass die Berufung keine Erfolgsaussichten hat, zurückgenommen. Das Grundurteil des Landgerichts Hagen ist damit rechtskräftig.



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