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Hilfebedarf: Was nun?

gs; 17. Aug 2017, 12:35 Uhr
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Hilfebedarf: Was nun?

gs; 17. Aug 2017, 12:35 Uhr
Lindlar - Die Kommunale Senioren- und Pflegeberatung sowie der Fachbereich Familie, Soziales und Jugend informieren am Dienstag, 12. September, über das am 1. Januar in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz.
Durch das am 1. Janaur in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz II hat es in vielerlei Hinsicht Änderungen ergeben. Das Einstufungsverfahren durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen wurde neu entwickelt, aus Pflegestufen sind Pflegegrade geworden. Präventive Maßnahmen sowie finanzielle Hilfen zur Barrierefreiheit setzen bereits bei kleinem Hilfebedarf ein. Die Kommunale Senioren- und Pflegeberatung sowie der Fachbereich Familie und Soziales, Jugend informieren am Dienstag, 12. September, ab 18 Uhr im Severinushaus zu folgenden Themen und mehr:

·         Ab wann hat man einen Anspruch auf Hilfe? Wer hilft und berät?
·         Welche Hilfen kann ich erwarten und wer zahlt?
·         Was ist, wenn die Pflegeversicherung nicht zahlt?
·         Wann ist der Sozialhilfeträger zuständig und was muss ich selber zahlen?
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