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„Gemeinnützigkeit der Vereine darf nicht angetastet werden“

Red; 8. Aug 2017, 15:44 Uhr
Bilder: Archivbild/Lina Sommer --- Klaus-Peter Flosbach (li.) und Dr. Carsten Brodesser.
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„Gemeinnützigkeit der Vereine darf nicht angetastet werden“

Red; 8. Aug 2017, 15:44 Uhr
Oberberg – Die CDU-Politiker Klaus-Peter Flosbach und Dr. Carsten Brodesser kritisieren ein Urteil des Bundesfinanfzhofs, durch das der Status „gemeinnützig“ von Schützenvereinen und Chören aberkannt werden könnte.
Überrascht und verärgert reagiert der oberbergische Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Flosbach (CDU) auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs in der vergangenen Woche, die für die oberbergischen Schützenvereine neue Unsicherheiten mit sich bringt. Der Bundesfinanzhof hatte geurteilt, dass Vereine, die gemäß ihrer jeweiligen Satzungen Männer oder Frauen grundsätzlich die Mitgliedschaft verweigern, keinen Anspruch auf eine Anerkennung als ‚gemeinnützig‘ haben. Neben den Schützenvereinen, die größtenteils nur Männer aufnehmen, könnten auch Frauenchöre oder Männergesangsvereine von dem Urteil betroffen sein.



Auch der CDU-Kreisvorsitzende und Bundestagskandidat Dr. Carsten Brodesser kritisiert diese Neuregelung. „An der Gemeinnützigkeit von Schützenvereinen und reinen Männer- oder Frauenchören wird doch wohl niemand ernsthaft zweifeln wollen. Entscheidend ist doch die Tatsache, dass unsere Vereine in die Allgemeinheit hineinwirken. Unsere Schützenvereine feiern doch nicht nur Schützenfeste, sondern gestalten in der gesamten Region ganz maßgeblich das öffentliche Leben. Sie fördern das gemeinschaftliche Miteinander und ehrenamtliche Engagement. Wenn dieses vorbildliche, bürgerschaftliche Engagement nicht gemeinnützig sein soll, dann hat das doch mit der Lebenswirklichkeit nichts mehr zu tun“, ergänzt Flosbach.

Zusammen mit anderen Bundestagsabgeordneten wandten sich Flosbach und Brodesser nach der Veröffentlichung des Urteils durch den Bundesfinanzhof an den nordrhein-westfälischenFinanzminister Lutz Lienenkämper und baten diesen, sich für eine Lösung im Sinne der Vereine einzusetzen. Der Bundesfinanzhof hatte den Fall einer Freimaurerloge verhandelt, der die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde, da sie ausschließlich Männer aufnimmt. In seinem Urteil bestätigte der Bundesfinanzhof diese Auffassung und verwies in einer Pressemitteilung darauf, dass dieses Urteil auch Konsequenzen für Schützenvereine, Frauenchöre und Männergesangsvereine haben könne.

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