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Nach Badeunglück: Ermittlungsverfahren eingestellt
Gummersbach Nach dem Tod einer Dreijährigen im Gumbala wird es nicht zum Prozess kommen: Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht weiter gegen eine Mitarbeiterin sowie den Vater des Kindes.
Nach dem Tod eines dreijährigen Mädchens im Gummersbacher Badeland (Gumbala) hatte die Staatsanwaltschaft Köln Ende Januar die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung aufgenommen. Im Fokus standen der Vater des Mädchens, das am 22. Januar im Schwimmbad ertrank, sowie eine Mitarbeiterin des Gumbalas. Die Dreijährige war leblos im Freizeitbecken des Bades gefunden worden und einen Tag später in einer Siegener Klinik verstorben.Beide Ermittlungsverfahren wurden nun eingestellt, wie Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer bestätigte. Gegen die Badmitarbeiterin wurde mangels hinreichenden Tatverdachts nicht weiter ermittelt. Im Falle des Vaters kam es zu einer seltenen Entscheidung, so Bremer. Demnach wurde keine öffentliche Klage erhoben, weil die Folgen für den vermeintlichen Täter also den Vater schon schlimm genug waren. Diese Entscheidung kann die Staatsanwaltschaft insbesondere beim Vorwurf der Fahrlässigkeitstaten treffen, wenn der Beschuldigte durch sein Handeln einen nahen Angehörigen verloren hat. Das Amtsgericht stimmte diesem Verfahren zu.
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