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Brennender Balkon: Frau griff beherzt zum Gartenschlauch

fj; 18. Jul 2017, 11:36 Uhr
Bilder: Feuerwehr Lindlar --- Der dichte Qualm am Einsatzort hatte die Feuerwehrleute Schlimmes befürchten lassen, nach einer Stunde war der Einsatz dann aber beendet.
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Brennender Balkon: Frau griff beherzt zum Gartenschlauch

fj; 18. Jul 2017, 11:36 Uhr
Lindlar – Terrassenmöbel fingen Feuer, Flammen schlugen auf mit Kunststoff verkleideten Balkon über – Schnelles Handeln der Anwohner und Feuerwehr konnten Schlimmeres verhindern.
Zu einem Einsatz im Wohngebiet in Lindlar-Linde musste die Feuerwehr gestern gegen 16:30 Uhr ausrücken. Starker Rauch hatte sich in der Straße „In der Korbich“ gebildet, unklar war aber zunächst, was genau brannte. Darum rückten neben dem Löschzug Lindlar I der Freiwilligen Feuerwehr auch die Einheiten Remshagen und Hohkeppel aus. Insgesamt eilten rund 30 Kräfte der Feuerwehr, der Polizei und des Rettungsdienstes zur Einsatzstelle.



Wie Löschzugführer Hans Peter Scheurer berichtete, hatte die Hausbewohnerin mit Hilfe des Nachbarn das Feuer mit Wasser aus einem Garten-Pool bereits selbst gelöscht, als die Feuerwehr eintraf. Nun wurde auch der Grund für die starke Rauchentwicklung deutlich: Terrassenmöbel, die unter einem freistehenden Balkon standen, hatten aus bislang ungeklärter Ursache Feuer gefangen. Die Flammen griffen auf die Balkonplatte über, die an ihrer Unterseite mit Kunststoffpanelen verkleidet war. Der brennende Kunststoff sorgte dann für den dichten Qualm, der in das Haus zog und die Bewohnerin auf den Brand aufmerksam machte.

Nach Nachlöscharbeiten und dem Lüften des Hauses mittels eines Hochdrucklüfters war der Einsatz für die Kameraden der Feuerwehr nach rund einer Stunde beendet. Dank dem schnellen Handeln der Hausbewohnerin und ihres Nachbarn sowie dem raschen Eintreffen der Feuerwehr griff der Brand nicht auf das Haus über. Da die Hausbewohnerin eine geringe Menge Qualm eingeatmet hatte, wurde sie sicherheitshalber dem Rettungsdienst übergeben. Dieser konnte jedoch feststellen, dass kein weiterer Behandlungsbedarf vorlag.

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