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Schafriss im Mai: Wahrscheinlich war es ein Wolf

Red; 6. Jul 2017, 16:23 Uhr
Bild: © LANUV --- Dieses Bild machte eine Beobachterin mit ihrem Sohn in der Nähe von Gummersbach-Apfelbaum.
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Schafriss im Mai: Wahrscheinlich war es ein Wolf

Red; 6. Jul 2017, 16:23 Uhr
Gummersbach – Ein Wolf kann als Verursacher des Schaf-Risses bei Niedergelpe im Mai nicht ausgeschlossen werden - Dies ergaben Untersuchungen des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.
Der Wolf, der am 19. Mai, bei Gummersbach-Apfelbaum von mehreren Personen beobachtet wurde (OA berichtete), hat mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Nacht zum 21. Mai bei Gummersbach-Niedergelpe ein Schaf getötet und angefressen. Dies teilte das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) soeben mit. Die zuständige Wolfsberaterin hat das Schaf zunächst vor Ort begutachtet, daraufhin wurde es im Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper pathologisch untersucht. Die abschließende Bewertung aller Ergebnisse durch das (LANUV) konnte einen Wolf als Verursacher mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausschließen.



Für den Fall „Wolf kann nicht ausgeschlossen werden“ gewährt das Land Nordrhein-Westfalen sogenannte „Billigkeitsleistungen“ als freiwillige Zahlung zur Minderung der mit Wolfsübergriffen verbundenen wirtschaftlichen Belastungen: Der Tierhalter wurde informiert, dass er bei der Bezirksregierung Köln einen formlosen Antrag auf Entschädigung  stellen kann. Grundlage ist der amtlich ermittelte Marktwert des betroffenen Schafs.

Wer den Verdacht hat, das eines seiner Tiere durch einen Luchs oder Wolf getötet wurde, sollte zunächst der zuständige Luchs- und Wolfsberater oder das LANUV NRW informieren, damit die Fundumstände zeitnah protokolliert und Proben genommen werden können. Gleichzeitig ist die kurzfristige Meldung Voraussetzung für die Gewährung der Entschädigung. Das LANUV empfiehlt betroffenen Tierhaltern darüber hinaus, die umfangreichenUntersuchungsmöglichkeiten der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in Arnsberg, Detmold, Krefeld oder Münster in Anspruch zu nehmen.
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