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Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke per Telefon

kas; 28. Mar 2017, 13:21 Uhr
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Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke per Telefon

kas; 28. Mar 2017, 13:21 Uhr
Oberberg – Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor Anrufen, die sich auf vergangene Beratungen berufen und auffordern Geldbeträge an unbekannte Empfänger zu überweisen.
Hochstapler tricksen derzeit Ahnungslose mit dem Namen der „Verbraucherzentrale“ aus. Am Telefon melden sich Anrufer als Mitarbeiter einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Im Verlauf des Gesprächs horchen sie ihre Opfer aus, beziehen sich dann auf geschilderte, längst erledigte Beratungsfälle und setzen die Angerufenen mit dem Sachverhalt erneut unter Druck. In einem besonders dreisten Fall erbeuteten Gauner mit dieser Masche jetzt 4.800 € bei einem ehemaligen Ratsuchenden. Der hatte sich vor fünf Jahren hilfesuchend an die Verbraucherzentrale NRW gewandt, um aus drei Abo-Verträgen mit Gewinnspielfirmen herauszukommen. Geschicktes Ausfragen oder gar die Kenntnis über diesen Beratungskontakt machten sich die Trickbetrüger nun auf ausgekochte Art und Weise zunutze: Im Verlauf des Gesprächs gaukelten sie ihrem Opfer vor, die Abo-Verträge seien seinerzeit nicht ordnungsgemäß gekündigt worden und wegen rückwirkend zu zahlender Beträge habe ein Gewinnspielkonsortium nun eine Anzeige bei der Polizei erstattet. Weiteren Ärger und die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens könne der Angerufene nur abwenden, wenn er bereit sei, die geforderte Summe zu zahlen.

"Betrüger am Telefon missbrauchen wiederholt unseren Namen und den von Mitarbeitern, um Bürger mit einem geschickten Täuschungsmanöver zu erpressen und auszunehmen“, warnt die Verbraucherzentale NRW. Man rufe niemanden ungebeten an und beziehe sich auch nicht auf längst abgeschlossene Beratungen, um von ehemaligen Ratsuchenden im Nachgang beträchtliche Geldbeträge zu verlangen. Die Verbraucherzentrale NRW warnt grundsätzlich davor, sich von drastischen Drohungen am Telefon unter Druck setzen zu lassen und ohne gründlichen Gegencheck Geldbeträge an Unbekannte zu überweisen.

Wer Hinweise für ein betrügerisches Verhalten erkenne, solle den Namen des Anrufers, die Adresse der Firma, Datum, Uhrzeit sowie den Grund des Anrufs und die angezeigte Rufnummer notieren und Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten, damit die Vorfälle strafrechtlich verfolgt werden könnten. Hinweise zum Umgang mit falschen Verbraucherschützern gibt es auch im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/abgefragt-abgebucht.
  
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